19.10.2010, 11:55
Liste B bedeutet NICHT beschlagnahmt..
Liste B bedeutet das die BPJM einen eventuell Strafbaren inhalt sieht und das der Staatsanwaltschaft Mitteilt. Bis die dann weitere Schritte einleitet ist das Spiel schlicht und ergreifend nur Indiziert, das bedeutet Werbeverbot und keine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren.. also erstmal eine Stink normale Indizierung (durchaus Zurecht)
Und bis jetzt hat keine Staatsanwaltschaft was an MW2 gesehen was gegen §131 verstößt.. Eigentlich müsste die BPJM das langsam auf Liste A zurückstufen aber da sind die immer etwas langsam mit
Und selbst der Erwerb von Beschlagnahmten Spielen ist NICHT strafbar
Die einzigen Medien deren Erwerb Strafbar ist ist Kinderpornographie, und das trifft auf Modern Warfare 2 nun echt nicht zu
Mal sehen wann jemand mit Liste C oder D antanzt
WObei die Staatsanwaltschaft auch nicht auf Liste B angewiesen ist, die können Grundsätzlich erstmal jedes Spiel beschlagnahmen, selbst ABenteuer auf dem Reiterhof
Bitte erstmal Informieren bevor man irgendwelchen Quark in die Welt setzt, danke.. Also so schwer ist der Deutsche Jugendschutz nun echt nicht..
Würde es ein Verkaufsverbot geben (was es aktuell nicht gibt) könnte man das Verhalten von Activision ja noch verstehen. Aber Indizierte Spieler lassen sich sonst (völlig problemlos) über Steam freischalten weil das eben kein Erwerb mehr ist sondern nurnoch die aktivierung, der Jugendschutz hat vorher schon im Handel stattgefunden, und nicht mehr auf der Steamplattform. Dort bietet ActivisionBlizzard ja rechtlich durchaus korrekt die USK Variante an. Das nicht Freischalten einer legalen Version ist hingegen vermutlich sogar illegal. Immerhin schränkt Activision die Nutzung hier ein ohne das es einen Grund gibt, das ist zumindestens ein Geld zurück grund, aber erklär das mal einem Ausländischen anbieter wie Amazon.co.uk die das Spiel lustigerweise über Amazon.de verschicken
Liste B bedeutet das die BPJM einen eventuell Strafbaren inhalt sieht und das der Staatsanwaltschaft Mitteilt. Bis die dann weitere Schritte einleitet ist das Spiel schlicht und ergreifend nur Indiziert, das bedeutet Werbeverbot und keine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren.. also erstmal eine Stink normale Indizierung (durchaus Zurecht)
Und bis jetzt hat keine Staatsanwaltschaft was an MW2 gesehen was gegen §131 verstößt.. Eigentlich müsste die BPJM das langsam auf Liste A zurückstufen aber da sind die immer etwas langsam mit
Und selbst der Erwerb von Beschlagnahmten Spielen ist NICHT strafbar
Die einzigen Medien deren Erwerb Strafbar ist ist Kinderpornographie, und das trifft auf Modern Warfare 2 nun echt nicht zu
Mal sehen wann jemand mit Liste C oder D antanzt

WObei die Staatsanwaltschaft auch nicht auf Liste B angewiesen ist, die können Grundsätzlich erstmal jedes Spiel beschlagnahmen, selbst ABenteuer auf dem Reiterhof
Bitte erstmal Informieren bevor man irgendwelchen Quark in die Welt setzt, danke.. Also so schwer ist der Deutsche Jugendschutz nun echt nicht..
Würde es ein Verkaufsverbot geben (was es aktuell nicht gibt) könnte man das Verhalten von Activision ja noch verstehen. Aber Indizierte Spieler lassen sich sonst (völlig problemlos) über Steam freischalten weil das eben kein Erwerb mehr ist sondern nurnoch die aktivierung, der Jugendschutz hat vorher schon im Handel stattgefunden, und nicht mehr auf der Steamplattform. Dort bietet ActivisionBlizzard ja rechtlich durchaus korrekt die USK Variante an. Das nicht Freischalten einer legalen Version ist hingegen vermutlich sogar illegal. Immerhin schränkt Activision die Nutzung hier ein ohne das es einen Grund gibt, das ist zumindestens ein Geld zurück grund, aber erklär das mal einem Ausländischen anbieter wie Amazon.co.uk die das Spiel lustigerweise über Amazon.de verschicken