15.07.2007, 00:52
Indizierung:
In Deutschland darf die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdente Medien", kurz BPjM, Medien die Jugendgefährdente Inhalte haben (Gewaltverherrlichung, Pornografie, Volksverhetzung usw.) auf einen Index stellen, also indizieren . Im Gegensatz zu einer Zensur dürfen diese indizierten Spiele von Erwachsenen weiter gekauft werden . Die Spiele dürfen nur nicht mehr öffentlich beworben werden. Dazu zählt auch die Auslage im Verkaufsregal - deswegen hat sich der Eindruck breit gemacht, eine Indizierung käme einem Verkaugfsverbot gleich.
Bis zur Neuregelung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 durfte die BPjM nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur auf Antrag oder in speziellen Fällen.
Seit 2003 darf die BPjM auch eigenständig aktiv werden und Spiele indizieren - allerdings nur, wenn die USK eine Alterseinstufung verweigert.
Für das Wort bzw den Satz auf dem Index stehen habe ich nur den gleichen, obigen Text gefunden ist also das gleiche.
In Deutschland darf die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdente Medien", kurz BPjM, Medien die Jugendgefährdente Inhalte haben (Gewaltverherrlichung, Pornografie, Volksverhetzung usw.) auf einen Index stellen, also indizieren . Im Gegensatz zu einer Zensur dürfen diese indizierten Spiele von Erwachsenen weiter gekauft werden . Die Spiele dürfen nur nicht mehr öffentlich beworben werden. Dazu zählt auch die Auslage im Verkaufsregal - deswegen hat sich der Eindruck breit gemacht, eine Indizierung käme einem Verkaugfsverbot gleich.
Bis zur Neuregelung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 durfte die BPjM nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur auf Antrag oder in speziellen Fällen.
Seit 2003 darf die BPjM auch eigenständig aktiv werden und Spiele indizieren - allerdings nur, wenn die USK eine Alterseinstufung verweigert.
Für das Wort bzw den Satz auf dem Index stehen habe ich nur den gleichen, obigen Text gefunden ist also das gleiche.
Der letzte Wagen ist immer ein Kombi!!!