07.08.2010, 11:15
Es geht ja NICHT um den vertrieb, es geht um die FREISCHALTUNG eines völlig legal zu erwerbenden produktes das hier verhindert wird, das ist ja der Unterschied, A/B hat die Uncut version sowieso hierzulande nicht über Steam verkauft
Liste B hat keinerlei auswirkungen, da die BPJM nicht die kompetenz hat zu sagen "ja das ist strafbar" das können nur Staatsanwaltschaft (vorerst) und Richter (entgültig) Die BPJM kann es meinen, genauso wie ich meinen kann das Barbies Ponyshof kinder verblödet..
Selbst wenn das Spiel beschlagnahmt ist, ist der Erwerb legal und auch die benutzung, die A/B hier verhindert
Der Grund dürfte ein anderer sein, man will die Spieler zwingen die Teure Deutsche version zu kaufen
Ironischerweise ist das übrigens ganau das wovor Onlinevertrieb gegner seit jahren gewarnt haben und Ausgelacht worden sind
Liste B hat keinerlei auswirkungen, da die BPJM nicht die kompetenz hat zu sagen "ja das ist strafbar" das können nur Staatsanwaltschaft (vorerst) und Richter (entgültig) Die BPJM kann es meinen, genauso wie ich meinen kann das Barbies Ponyshof kinder verblödet..
Selbst wenn das Spiel beschlagnahmt ist, ist der Erwerb legal und auch die benutzung, die A/B hier verhindert
Der Grund dürfte ein anderer sein, man will die Spieler zwingen die Teure Deutsche version zu kaufen
Ironischerweise ist das übrigens ganau das wovor Onlinevertrieb gegner seit jahren gewarnt haben und Ausgelacht worden sind