Beiträge: 1.774
	Themen: 7
	Registriert seit: 05.2007
	
		
	
 
	
	
		 (09.03.2010, 15:13)Nightman schrieb:  So ich hab hier nen Musterungsbescheid liegen für 15.03. 
Wollte mal wissen ob hier zufällig einer weiß, wann ich - was ich mir bei Gott nicht wünsche - hinmüsste, sollten die mich tatsächlich für tauglich halten. Über Google find ich nichts Aufschlussreiches...
Ich werde zwar ne Rückstellung versuchen aus betrieblichen Gründen (es ist bei uns auch einfach nachweisbar, dass ohne mich nichts laufen würden  ), aber für den Fall eines Falles bräuchte ich schon möglichst viele Infos...
), aber für den Fall eines Falles bräuchte ich schon möglichst viele Infos...
also meistens klappt das mit der rückstellung, wenn dein chef denen schreibt, dass der betrieb dich braucht. ansonsten innerhalb der familie, wenn du da gebraucht wirst, also wirklich gebraucht wirst, weil zB deine mum über einen längeren zeitraum (2 jahre +) krank ist und du im haushalt aktiv mithelfen musst, dann müssten die dich unter umständen zurückstellen.
ich würd dann aber an deiner stelle verweigern und zivi machen, kommt beim arbeitgeber immer gut an.
	
 
	
	
Some People say that if you play a WinXP CD backwards you'll hear demon voices. If you play it forward it'll install WinXP
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 14.455
	Themen: 9
	Registriert seit: 07.2010
	
		
	
 
	
	
		oder eben ersatzdienst
als Zivi bist du aus dem job raus und ob die firma dich zurücknimmt ist fraglich
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.564
	Themen: 3
	Registriert seit: 07.2006
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 14.455
	Themen: 9
	Registriert seit: 07.2010
	
		
	
 
	
	
		 (09.03.2010, 23:54)Zaborg schrieb:   (09.03.2010, 21:54)Gabumon schrieb:  oder eben ersatzdienst
als Zivi bist du aus dem job raus und ob die firma dich zurücknimmt ist fraglich
[b][color=#1E90FF]Stimmt.
Und wenn du bereits ne Festanstellung hast ist der Arbeitgeber verpflichtet dir diesen Arbeitsplatz wärend der BW-Zeit freizuhalten 
auch das kann man als arbeitgeber umgehen, z.b. vorher entlassen..
	
 
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.564
	Themen: 3
	Registriert seit: 07.2006
	
		
	
 
	
	
		Wäre aber ziemlich armselig Seitens des Arbeitgebers,aber wenn er der Meinung ist...
BtW: Gibt es eine Möglichkeit den BW-Dienst nach der Ausbildung zu umgehen?
	
	
	
Rule ⑨: If it exist, there's a Touhou Version of it!
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.611
	Themen: 25
	Registriert seit: 02.2009
	
		
	
 
	
	
		Uff zum Glück hab ich keinen Deutschen Pass da muss ich mir um die BW keine sorgen machen. 
Dafür muss ich für jeden Scheiß meine Aufenthaltserlaubnis dabei haben
 
	 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 14.455
	Themen: 9
	Registriert seit: 07.2010
	
		
	
 
	
	
		ich muss meinen führerschein ja auch mitschleppen wenn ich auto fahren will..
	
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.634
	Themen: 23
	Registriert seit: 05.2005
	
		
	
 
	
	
		 (09.03.2010, 15:13)Nightman schrieb:  So ich hab hier nen Musterungsbescheid liegen für 15.03. 
Wollte mal wissen ob hier zufällig einer weiß, wann ich - was ich mir bei Gott nicht wünsche - hinmüsste, sollten die mich tatsächlich für tauglich halten. [...]
Ich werde zwar ne Rückstellung versuchen aus betrieblichen Gründen (es ist bei uns auch einfach nachweisbar, dass ohne mich nichts laufen würden  ), aber für den Fall eines Falles bräuchte ich schon möglichst viele Infos...
), aber für den Fall eines Falles bräuchte ich schon möglichst viele Infos...
Bist du noch in Ausbildung? Wenn ja, wirst du für die Dauer der Ausbildung zurückgestellt. Als Nachweis legst du deinen Ausbildungsvertrag vor (nicht vergessen den Zurückzuverlangen, die behalten solche Dokumente gern!). Das ist Problemlos.
Wirst du T2 oder besser gemustert wirst du dich entscheiden müssen ob Bund oder Zivi oder Ersatzdienst. Wobei zu bedenken ist, dass du beim DRK oder THW -ich glaube derzeit- dich für acht Jahre melden musst.
Ist deine Ausbildung bereits beendet und du wirst tauglich gemustert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du zum nächsten Rekrutenlehrgang gemustert wirst. In deinem Fall frühestens der 01.07.10.
DU kannst dich von deinem Betrieb zurückstellen lassen, bzw einen Antrag auf Zurückstellung schreiben lassen. Beachte jedoch, dass das KWEA bei der IHK sich Infos zu deinem Betrieb einholt!
Wird die betriebliche Zurückstellung anerkannt, würde die Zurückstellung i.d.R. ein dreiviertel, in Ausnahmefällen max! ein Jahr aufschieben, sprich du bist spätestens 2011 dabei.
Wenn Fragen, melden  
	 
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.309
	Themen: 4
	Registriert seit: 01.2007
	
		
	
 
	
	
		Bin seit Juli 09 ausgelernt. Hab heut auch ne 3/4 Stunde mit meinem Chef drüber geredet und der schreibt den Rückstellungsantrag dann auch. IHK kann uns egal sein, wir sind bei der RAK 
Aber ohne mich würde es einfach nicht laufen, ist auch ganz einfach nachzuweisen. Also heißt es erstmal abwarten was ich mache. Aber aber 2011 soll der Bund angeblich auf 6 Monate verkürzt werden. Würde das bei einer Rückstellung bis dahin auch dann bei mir gelten oder würden die alten Regeln gelten. Ne interessante Frage finde ich...^^
	 
	
	
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.