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Zitat:Original von Atlantis
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Zitat:Original von Sparki
Zitat:Original von Brutetal
und der Verfasser von sowas gehört dafür an die Wand geklatscht und ausgelacht... Brute
Das war ja sehr niveauvoll...
Das Niveau ist tot, soweit waren wir doch schon... 
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von sniper @ pro
dan gib doch ne beschwerde ab wenns dich so sehr stört 
das geht nicht so einfach..
die dinger haben ja mittlerweile ne USK wertung und können nicht mehr indiziert werden
Doch, Spiele können jederzeit nachträglich indiziert werden. Und spätestens mit der neuen Gesetzgebung ab Sommer 2008 nicht nur von der BPJM sondern von jedem beliebigen Richter.
nur spiele ohne Jugendfreigabe, alles andere nicht.. dazu müsste man erstmal die entscheidung der USK anfechten
richter können NUR beschlagnahmen, nicht indizieren.. und das ändert sich auch nicht
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Das ist leider nicht korrekt. Laut dem im Dezember ratifizierten und im Sommer 2008 (genaueres Datum unbekannt) einzuführenden Gesetz muss ein Spiel um indiziert zu werden nicht mehr die BPjM-Kennzeichnung "gewaltverherrlichend" erhalten, sondern gilt automatisch für alle Spiele die (Zitat aus dem Gesetztext: )"besonders realistische, grausame und reißerische Darstellung selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrscht"(Zitat Ende) beinhalten. Darüber entscheiden darf nunmehr nicht länger ausschließlich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sondern auch ein Richter, der einen Auftrag zur Überprüfung durch einen Staatsanwalt erhält.
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na sniper auch noch icq 5.1!
Linkin Park ♥
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Zitat:Original von Atlantis
(Zitat aus dem Gesetztext: )"besonders realistische, grausame und reißerische Darstellung selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrscht"(Zitat Ende) beinhalten. [/COLOR]
das muss aber erstmal wer definieren, aber soweit ich den text verstanden habe ist das dann keine indizierung sondern ein verkaufsverbot.. sprich es würde sich eh nichts ändern
da genau das jetzt auch möglich ist, und jetzt auch gleich 2x passiert ist, gab 2 beschlagnahmungen vom Amtgericht München
ich glaub auch nicht das ich an der gängigen praxis was ändert, ist ja nicht so das staatsanwälte nix zu tun haben
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Zitat:Original von Gabumon
das muss aber erstmal wer definieren
lol, bisher hat doch auch kein Schwein eine Ahnung was jetzt genau mit gewaltverherrlichend gemeint ist.
Btw wo ist der Unterschied zwischen Verkaufsverbot und Indzierung? Oder war es genau das, was du gemeint hast? Hab deine Aussage gerade nicht verstanden,
Zitat:Original von Gabumon
ich glaub auch nicht das ich an der gängigen praxis was ändert, ist ja nicht so das staatsanwälte nix zu tun haben
Kann ja sein, dass ein Staatsanwalt auch gleichzeitig Elternteil ist. Und wenn der Richter es auch ist sieht's schlecht aus. Weltoffenheit erwarte ich von der jetzigen älteren Generation nämlich schon gar nicht mer, die sind von Kind auf darauf trainiert Neues abzulehnen. Sogar die alten 69'er haben sich dem 'Establishment' angepasst und wehren sich vehement gegen jede Veränderung der Gesellschaft.
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Indizieren bedeutet: Ab 18 zugänglich, aber keine werbung
beschlagnahmt bedeutet: Verkaufsverbot, importverbot (kein besitzverbot), Werbeverbot
naja viele staatsanwälte sind relativ locker, einige aber nicht, viele lehnen ja auch diese Kisten voller IP ausdrucke ab...
apropos staatsanwälte, die dürfen jetzt keine verbindungsdaten mehr abfragen für anzeigen wegen illegalem runterladen, da das keine schwere straftat ist, tja pech für die Raubritter von Abmahnern, die kommen nicht mehr an die adressen ran
so also Happy Downloading
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seit gestern gibts ja die samsung tournament playlist
wo sehe ich ob ich beim turnier angemeldet bin?