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(31.07.2011, 10:02)Gabumon schrieb: Du hast dich übrigens gerade Strafbar gemacht mit deiner Wertung zum Spiel, dass ist Werbung Selbst wenn du gesagt hättest "Das Spiel ist der letzte Dreck" wär das Werbung, klingt seltsam, ist aber so
Auch wenn er sich auf die nicht indizierte Xbox Version bezieht?
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Dann muss er das Eindeutig Kennzeichnen, die Magazine es machen, die schrieben ja dann z.b. "Half Life (dt.)"
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also dürfte ich sagen "XMen Origins Wolverine" (Xbox 360) und *
zensiert* (PS3) sind ein und das selbe spiel, aber ich darf die ps3 fassung nicht beim namen nennen
total bescheuert^^
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Naja, man muss hier schon zwischen (kommerzieller) Werbung und privat geäußertem Spieletitel unterscheiden...
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Hier mal eine kleine und wie ich finde verständlich Erklärung zu
Indizierung und
Beschlagnahmung.
Die
Aktuellen Indizierungen/ Beschlagnahmen kann man jeden Monat auf
Schnittberichte.com ansehen.
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immer lustig zu sehen das sich auch auf seiten wie Schnittberichte leute tummeln, die nicht wissen wer indiziert, wer nicht, was eine Indizierung ist...
Private oder Kommerzielle Werbung wird hier nicht unterschieden, dass einzige ist das Private "Werbung" nicht verfolgt wird, weil naja überlastung und so. Aber wenn du die Aussage "Indiziertes Spiel XY ist geil" auf einer Kommerziellen Seite tätigst könnte der Seitenbetreiber haften
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2011, 09:51 von
Gabumon.)
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Darauf würde ich es ankommen lassen...
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Nur falls du mich damir meinst ich weis schon ziemlich genau wer was macht und wie eine Indizierung/Beschlagnahmung zustande kommt.
Ich wollte nur auf die Aussage mit der Werbng und der BPjM Liste antworten.
USK-Freigabe mit Altersbeschränkung oder nicht Freigabe. Bei nicht Freigabe weiterleitung an die BPjM.
BPjM-Indizierung wenn keine Freigabe und Inhalt fragwürdig ( oder wie bei GoW3 kein Indizierungsgrund festgestellt und zurück an die USK die dann eine Freigabe erteilen muß(??) ).
Gericht-Beschlagnahmung bei verstössen gegen geltendes Recht ( z.B.: §131 Gewaltdarstellung ).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2011, 10:10 von
Terminator2206.)
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Kann man wohl auch, erstmal dürte da kein öffentliches Interesse vorliegen, zweitens ist der Straftatbestand viel zu gering...
ABer es gab auch mal eine Zeit als Staatsanwaltschaften ganze Magazinauflagen beschlagnahmt haben, wegen ein paar blanken brüsten, PC Joker war das damals...
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Ich weiß nur dass sie bei GameOne penibel darauf achten, indizierte Spiele entweder nicht zu nennen (die Namen werden dann z.B. mit Akronymen umschrieben) oder sie erwähnen das Spiel, aber lassen eben auch jedes Kommentar zum Gameplay weg... irgendwo muss das wohl schon problematisch genug sein.