24.12.2010, 20:13
(24.12.2010, 18:47)Gabumon schrieb: Das Siegel gilt erst als erteilt wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, vorher NICHT
Das Verfahren kann auch nicht Unendlich oft angewendet werden.. und man kann Spiele auch Ohne Siegel veröffentlichen, es wird also GARNICHTS gestoppt, nur die Rechtlichen Möglichkeiten im Sinne des Jugendschutzes ausgeschöpft
ok, trotzdem finde ich es übertrieben, dass alles im sinne des Jugendschutzes zu machen. die politiker sollten uns volljährigen mal ein bischen inteligenz einräumen!





