24.12.2010, 18:47
Das Siegel gilt erst als erteilt wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, vorher NICHT
Das Verfahren kann auch nicht Unendlich oft angewendet werden.. und man kann Spiele auch Ohne Siegel veröffentlichen, es wird also GARNICHTS gestoppt, nur die Rechtlichen Möglichkeiten im Sinne des Jugendschutzes ausgeschöpft
Zudem versucht der Freistaat Bayern kein Verbot zu erreichen sondern nur das es kein Siegel gibt..Sonst könnte man es auch einfach beschlagahmen lassen, eine Staatsanwaltschaft findet man sicher die das tut
Shellshock 2 wurde z.b. auch ohne siegel veröffentlicht.. ist absolut KEIN problem
Das Verfahren kann auch nicht Unendlich oft angewendet werden.. und man kann Spiele auch Ohne Siegel veröffentlichen, es wird also GARNICHTS gestoppt, nur die Rechtlichen Möglichkeiten im Sinne des Jugendschutzes ausgeschöpft
Zudem versucht der Freistaat Bayern kein Verbot zu erreichen sondern nur das es kein Siegel gibt..Sonst könnte man es auch einfach beschlagahmen lassen, eine Staatsanwaltschaft findet man sicher die das tut
Shellshock 2 wurde z.b. auch ohne siegel veröffentlicht.. ist absolut KEIN problem






