18.06.2015, 14:23
Das is pure Bequemlichkeit. Das wäre garantiert durchgekommen.
Zocken und zocken lassen
(18.06.2015, 14:23)Scuzzlebutt schrieb: Das is pure Bequemlichkeit. Das wäre garantiert durchgekommen.
Zitat:Inhaltsgleiche Medienhttp://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Auf...edien.html
Den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf.
(18.06.2015, 14:26)undiX schrieb:Sorry aber so stimmt das nicht ganz. Microsoft hätte jetzt nach 10 Jahren auch eine vorzeitige Listenstreichung beantragen können ( http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Auf...chung.html ). Die Streichung hätte denke ich durch GoW 3 ( BPJm sah damals keinen grund für eine Indizierung* ) und GoW J ( hier gab die USK gleich die Freigabe ) gute Chancen gehabt. Aber es ist halt mit Arbeit und Geld verbunden und die Deutschen werden sich das Spiel schon Importieren, wie eigentlich immer.(18.06.2015, 14:23)Scuzzlebutt schrieb: Das is pure Bequemlichkeit. Das wäre garantiert durchgekommen.
Es wäre noch nicht mal zur Prüfung gekommen.
Zitat:Inhaltsgleiche Medienhttp://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Auf...edien.html
Den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf.
Microsoft geht zu Recht davon aus, dass sich die Mühe sowieso nicht lohnt
(19.06.2015, 10:01)RTF Orcan schrieb: Weiß einer wie man mit einen freund spielen kann ?
(19.06.2015, 07:27)Terminator2206 schrieb: Sorry aber so stimmt das nicht ganz. Microsoft hätte jetzt nach 10 Jahren auch eine vorzeitige Listenstreichung beantragen können
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