10.10.2008, 13:39
im Juristendeutsch heißt das allerdings so, vor der verbüßen der 15 jahre hat man kein anrecht auf begnadigung, da kann man ne millionen anträge stellen, danach hat man aber, und man kann sogar drauf klagen bis vor das höchste EU gericht
"mehrfachen" mord gibt es nicht, du kannst nur einmal ein lebenslänglich bekommen, egal ob du einen, oder 500 umgelegt hast, das hat auch nicht mit der stattgabe der begnadiung zu tun, dafür ist unter anderem ausschlaggebend ob man die tat wiederholt, buße oder räue ist NICHT notwenig, du kannst quasi sagen "ich bin stolz auf die tat, würde es aber nicht mehr wieder tun" damit würde man theoretisch begnadigt werden, jaja dazu kommen halt aussagen von psychologen, usw. und wenn die das bestätigen bekommst du auch deine begnadigung
ausser du warst mitglied der RAF; dann werden die gesetze wieder rumgebogen das man die eben nicht bekommt, dazu hetzt das Kackblatt aus dem AxelSpinner verlag auch noch rum etc
und du kannst die situation von den damaligen prozessen für Straftäter aus dem 3 Reich nicht mit den jetzigen vergleichen, damals galten die gesetze der Allierten, nicht unsere jetzigen..
natürlich ist die denkweise heutzutage fragwürdig, nur kann man so dinge nicht einfach mit nem fingerschnippen ändern, braucht man auch nicht, kein mensch der welt bekommt hier 5 jahre für nicht legale kopien.. das gibt höchstens geldstrafe, und auch nicht in millionenhöhe, je nach einkommen und entstanden schaden den die Contentindustrie erstmal nachweisen müsste, da sie das nicht können versuchen sie das per Abmahndrecksäcken, weil vor gericht währen die in der beweislast das sie schaden nachweisen müssten, und das ist gelinde gesagt schwierig
"mehrfachen" mord gibt es nicht, du kannst nur einmal ein lebenslänglich bekommen, egal ob du einen, oder 500 umgelegt hast, das hat auch nicht mit der stattgabe der begnadiung zu tun, dafür ist unter anderem ausschlaggebend ob man die tat wiederholt, buße oder räue ist NICHT notwenig, du kannst quasi sagen "ich bin stolz auf die tat, würde es aber nicht mehr wieder tun" damit würde man theoretisch begnadigt werden, jaja dazu kommen halt aussagen von psychologen, usw. und wenn die das bestätigen bekommst du auch deine begnadigung
ausser du warst mitglied der RAF; dann werden die gesetze wieder rumgebogen das man die eben nicht bekommt, dazu hetzt das Kackblatt aus dem AxelSpinner verlag auch noch rum etc
und du kannst die situation von den damaligen prozessen für Straftäter aus dem 3 Reich nicht mit den jetzigen vergleichen, damals galten die gesetze der Allierten, nicht unsere jetzigen..
natürlich ist die denkweise heutzutage fragwürdig, nur kann man so dinge nicht einfach mit nem fingerschnippen ändern, braucht man auch nicht, kein mensch der welt bekommt hier 5 jahre für nicht legale kopien.. das gibt höchstens geldstrafe, und auch nicht in millionenhöhe, je nach einkommen und entstanden schaden den die Contentindustrie erstmal nachweisen müsste, da sie das nicht können versuchen sie das per Abmahndrecksäcken, weil vor gericht währen die in der beweislast das sie schaden nachweisen müssten, und das ist gelinde gesagt schwierig