01.03.2012, 16:02
(01.03.2012, 06:22)Core2TOM schrieb:(29.02.2012, 16:27)Gabumon schrieb: Der Import ist keineswegs Illegal
da sagt § 86a Absatz 2 StGB aber was anderes... bzw da steht zwar nix von privatem gebrauch, aber es würde ja zu meiner verwendung dienen und da ist der import doch eindeutig strafbar, oder nicht? allerdings importiere ja nicht direkt ich den artikel, sondern der händler. oder zählt meine bestellung da auch schon als indirekter import-versuch?
Zitat:§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
No risk, no fun
Ich hab noch nie einen gesehen der deswegen reingegangen ist.
"Kifflom!"