01.03.2012, 15:59
(01.03.2012, 09:10)boogiboss schrieb: Da steht verbreitet oder öffentlich. und der 2te absatz stützt sich auf den ersten.
Gut erkannt, Absatz 2, schließt den Privatgebrauch aus, auch Absatz 1 tut das denn der Redet von Öffentlich oder Verbreiten.
Übrigens wär die Verbreitung auf nicht Deutschen Videoportalen wieder Legal