08.02.2012, 17:41
Zu Deutsch, nein hast du nicht, also kannst du bei ACTA auch nicht mitreden
(08.02.2012, 17:41)Gabumon schrieb: Zu Deutsch, nein hast du nicht, also kannst du bei ACTA auch nicht mitreden
(08.02.2012, 17:54)Marvin schrieb:(08.02.2012, 17:41)Gabumon schrieb: Zu Deutsch, nein hast du nicht, also kannst du bei ACTA auch nicht mitreden
Wer hat dir den das recht gegeben, einfach ihrgendwelche leute auszuschließen? Oder hab ich etwa was verpasst?
(09.02.2012, 11:43)Guiltyspark schrieb: Andererseits, ist ja auch noch nie eine komplett vollständige Version der ACTA für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, oder?:
Zitat:(7) Um elektronische Informationen für die Wahrnehmung der Rechte¹ zu schützen, sieht jede Vertragspartei hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen Personen vor, die wissentlich eine der nachstehenden Handlungen vornehmen, obwohl ihnen bekannt ist oder in Bezug auf zivilrechtliche Rechtsbehelfe den Umständen nach bekannt sein muss, dass diese Handlung die Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts herbeiführen, ermöglichen, erleichtern oder verbergen wird:
a) Entfernung oder Änderung elektronischer Informationen für die Wahrnehmung der Rechte,
b) Verbreitung, Einfuhr zur Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken, Darbietungen oder Tonträgern in Kenntnis des Umstands, dass elektronische Informationen für die Wahrnehmung der Rechte unbefugt entfernt oder
geändert wurden.
¹Für die Zwecke dieses Artikels sind Informationen für die Wahrnehmung der Rechte:
a) Informationen, die das Werk, die Aufführung oder den Tonträger identifizieren; den Urheber des Werks, den ausübenden Künstler oder den Hersteller des Tonträgers; den Inhaber eines Rechts am Werk, an der Darbietung oder am Tonträger;
b) Informationen über die Nutzungsbedingungen eines Werks, einer Darbietung oder eines Tonträgers oder
c) Zahlen oder Codes, welche die in den Absätzen a und b genannten Informationen darstellen, wenn irgendeines dieser Informationselemente an einem Vervielfältigungsstück eines Werks, einer Darbietung oder einem Tonträger angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung eines Werks, einer Darbietung oder eines Tonträgers erscheint.
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