Hallo Gast » Login oder Registrierung
NETZWERK
TOP-THEMEN: STARFIELDCOD: MODERN WARFARE 3FC 24FORZA MOTORSPORTDIABLO IVXBOX SERIES XXBOX MINI FRIDGE


Ist Gears 3 DE Version nun wirklich Uncut?
#81

ja, aber wie sieht der aus? würde mich einfach mal interessieren.

Gamertag: NilsoSto
Spielt: Halo Wars 2, Skyrim, Doom
Freut sich auf: Outlast 2, Mass Effect: Andromeda, Red Dead Redemption 2

#82

(13.07.2011, 22:34)Marvin schrieb:  So viele verweise auf gesetzte das das hier nicht erscheinen dürfte....MANN SOLLTE SICH FREUEN DAS DASS NACH DE KOMMT!!!FEIER BALD DAFÜR NE PARTY D

Ich freu mich doch Smile mir kann es ja egal sein denn ich kaufe ja keine spiele mit usk logo.
natürlich ist es ein großer schritt für Deutschland und mir gefällt das auch da jetzt alle gow 3 Spieler an die Mp Karten kommen und man nicht vorher alle in der Party fragen muss ob sie alle Karten haben.

was ich aber nicht verstehe warum gow 3 ungeschnitten kommt ( ich glaub s jetzt mal ) und andere spiele werden so sehr geschnitten das sie unspielbar sind.

zb left 4 dead , dead island , dead rising 2 das sind doch alles Zombie-spiele wo der Gegner sowieso schon tot ist (Zombie) und ich als Spieler mir nur einen weg suche wie ich aus der Situation wieder raus komme.

vom Sinn her haben die Prüfer nicht verstanden um was es bei Zombie spiele geht und ich kann auch diese Entscheidung nicht verstehen.

in Gears kann man vom spiele-Sinn her echte Menschen zersägen und das bekommt eine usk freigabe und Dead Island oder Dead Rising 2 kommt gar nicht auf denn deutschen Markt. ( teil 1 ist sogar beschlagnahmt)
ich könnte mich auch in DR 2 72 Stunden ins Klo einsperren denn irgendwann sterben die Zombies sowieso laut Wiki Smile

Für mich nicht nachvollziehbar was sich die Prüfer gedacht haben aber mir eh wurscht denn ich brauch keine deutschen spiele.
Ich freu mich natürlich für alle spieler die wo nichts mit vpn zu tun haben wollen ! Smile


mfg thomas


#83

(13.07.2011, 22:34)Marvin schrieb:  So viele verweise auf gesetzte das das hier nicht erscheinen dürfte....

Gears of War 1 und 2 hätten hier problemlos erscheinen können...

Das USK Siegel ist NICHT vorgeschrieben, auch wenn es immer noch leute gibt die das behaupten obwohl sie keine ahnung haben...
#84

Gutachterliche Stellungsnahme der BPJM zur Prüfung von Gears of War 3 (Vorsicht!!!! Große Spoiler Gefahr !!!

Spoiler:
Pr. 655/11 Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 9919 (V) vom 28.6.2011
(gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG)

Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:
Ständiger Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden bei der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Torstraße 6
10119 Berlin nachrichtlich:





Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in der

Sitzung des Dreiergremiums vom 28.6.2011
an der teilgenommen haben:


Vorsitzende:



Anbieter von Bildträgern und von Telemedien:


Anbieter von Bildträgern und von Telemedien:




gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG festgestellt: Das Xbox 360-Spiel
„Gears of War 3”



erfüllt nicht die Voraussetzungen für
eine Aufnahme in die Liste der
jugendgefährdenden Medien.


Rochusstraße 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/9621030
Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn . Telefax: 0228/379014
S a c h v e r h a l t
Mit Schreiben vom 1.6.2011, eingegangen bei der Bundesprüfstelle am 6.6.2011, übersandte der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) der Bundesprüfstelle das zur Veröffentlichung vorgesehene Spiel “Gears of War 3” für die Xbox 360 und bat um gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG hinsichtlich der Frage, ob das Spiel die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien erfüllt.
Der Berufungsausschuss der USK hatte das Spiel zunächst geprüft und war mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass es sich hierbei um einen Zweifelsfall gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG handelt.

Den Sachinhalt gibt die USK in ihrem Gutachten wie folgt wieder:

„Der Titel "Gears of War 3" ist ein 3rd-Person-Shooter für die XBox 360.

Die Reihe "Gears of War" spielt auf dem fiktiven Planeten "Sera", einer Weltraumkolonie der Menschheit, die irgendwann (am so genannten "E Day") von einer außerirdischen, menschlich anmutenden Rasse mit feindlichen Absichten besucht wurde: den Locust. Grund für diesen Jahrzehnte andauernden so genannten "Pendulum"-Krieg ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine geheimnisvolle Substanz namens "Imulsion", die großes energiewirtschaftliches Potenzial trägt. Sie wird somit auf Sera überall eingesetzt; allerdings hat sie auch negative Effekte wie z.B. Gen verändernde Eigenschaften. Menschen wie auch Locust, die damit in Kontakt kommen, mutieren zu schrecklichen Monstern. Diese können explodieren (nach ausreichendem Beschuss mit Schnellfeuerwaffen, Granaten, Schrotflinten etc.). Und so kämpft die Delta-Einheit unter dem Kommando von Marcus Fenix in Teil 3 im Unterschied zu den Vorgängerversionen vor allem gegen eine Horde leuchtender, explosiver Mutanten.

Marcus' Vater Adam, den eigentlich alle längst für tot hielten und der ein führender Wissenschaftler in der Erforschung und Weiterentwicklung der Einsatzmöglichkeiten der "Imulsion" ist, wird von den Locust in einer Forschungseinrichtung gefangen gehalten und meldet sich plötzlich beim Delta-Team in Form einer Videoaufzeichnung. Zwar hält er einen Plan bereit, um das Imulsion- und das Locustproblem ein für alle mal zu lösen; vorher muss Marcus ihn jedoch erst finden. Dazu müssen eine Vielzahl von Schauplätzen aufgesucht, hunderte von Gegnern eliminiert werden, menschliche Überlebende gerettet werden, die weitere Hinweise und Informationen geben können etc.. Schließlich wird der Vater gefunden und befreit. Er kann eine Geheimwaffe starten, die alle vorhandene Imulsion vernichtet. Dabei stirbt der Vater, aber die Welt ist wieder in Ordnung und das Happy End verbringen Marcus und seine attraktive Mitkämpferin am Strand.

Der Spieler steuert die Figur des Marcus Fenix aus der 3rd-Person-Perspektive. Marcus Fenix ist ein Elitekämpfer, der meist mit einem Team von Kameraden unterwegs ist. Der Spieler kann neben dem Spielhelden auch abschnittsweise den Teamkameraden "Cole Train" steuern.
Ein wesentliches Mittel im Spiel ist die Kommunikation der Spielcharaktere untereinander, welche einerseits für ein effektives Teamwork notwendig ist, andererseits aber auch für die Entwicklung der Story, welche sich um die Lebensgeschichte des Marcus Fenix dreht. Für einen Spielerfolg ist außerdem ein taktisch kluges Vorgehen des Teams Voraussetzung, eine direkte Konfrontation mit den Gegnern endet meist mit einem Misserfolg.

Wie auch schon in Teil 1 und 2 präsentiert sich "Gears of War 3" ausgesprochen actionorientiert und rasant.
Die Kampagne ist streng linear aufgebaut. Der Spieler erhält meist recht klare Hinweise, wo es weitergeht; in seltenen Fällen muss sich der Spieler für einen von zwei Wegen entscheiden, was aber lediglich auf den Levelaufbau in den kommenden wenigen Minuten eine Auswirkung hat, nicht wirklich auf das Spielgeschehen an sich. In der Regel müssen in einem bestimmten Gebiet erst alle Gegner getötet werden, bevor sich dem Spieler die Möglichkeit zur Fortsetzung der Mission bietet. Zur Verfügung stehen unterschiedlichste Waffen, von Granaten über Pistolen, Schrotflinten, Sturmgewehren und Mörsern bis hin zu Miniguns und Katapulten.
Im Gegensatz zu vielen anderen Shootern arbeitet das Spiel mit dem "Cover" System, d.h. der Spieler kann hinter allen möglichen Umgebungsobjekten Deckung suchen und von hier aus feuern. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Nahkampf-Angriffe.

Bei dem größten Teil der Gegner handelt es sich um nicht menschenähnliche Figuren, sondern um Monster, die von ungeheuerartigen Tentakeln wie Sporen herunterfallen und sich dann auf die Verteidiger des Planeten stürzen. Daneben treten auch Kämpfer der Locust auf, die sich in Bewegung und in ihrer Reaktion auf Treffer menschenähnlich verhalten, lediglich in Nahaufnahmen wird ein echsenartiger Körper und Kopf sichtbar.

Bei Waffeneinsatz wird mit roten Pixelwolken, die Blutspritzer darstellen sollen, nicht gespart. Getroffene Gegner fallen zu Boden und bleiben dort liegen. Am Boden liegende Gegner können weiterhin beschossen werden, wobei ein Ragdoll-Effekt eintritt. Auch ist es möglich, im Nahkampf Körperteile der gegnerischen Spielfiguren abzutrennen.

Der Spieler hat wie in den Vorgängern eine Kettensäge an seinem Maschinengewehr, mit der er bestimmte Gegner in zwei Hälften zerlegen kann. Virtuelles Blut spritzt grundsätzlich nicht zu knapp (bei leuchtenden Gegnern auch gerne mal in Grün, besonders wenn diese bei ihrem Ableben explodieren).
Kopfschüsse führen bei bestimmten Locust zum Verlust des Hauptes.

Die Kämpfe werden durch Schuss- oder Explosionsgeräusche, Schreie Getroffener sowie die Kommentare der Teammitglieder untermalt.

Zu Beginn jeder Mission kann die Spielfigur mit geeigneten Waffen ausgerüstet werden, auch ist es möglich, gegnerischen Spielfiguren Waffen abzunehmen und selbst zu benutzen. Munition kann an verschiedenen Stellen in den Level gesammelt werden.
Der Munitionsvorrat ist begrenzt und es muss im Kampf ständig nachgeladen werden.

Die Kampagne umfasst fünf Akte mit insgesamt 30 Kapiteln. Sie lässt sich neben dem üblichen Single Player auch im Koop-Modus (Mitspieler steuert eine Teamfigur) sowie im neuen "Arcade"-Modus durchspielen. Im Arcade-Modus wurde neben freier Kapitelwahl und der Jagd nach Highscores außerdem noch ein Mutator-System implementiert, d.h. die Parameter des Spiels können in begrenztem Umfang geändert werden (z.B. endlos Munition, erhöhter Schaden, Blümchen statt Blut, Gegner laufen nach einem Kopfschuss noch einige Sekunden lang herum etc).

Es stehen vier verschiedene Schwierigkeitsgrade zur Auswahl, die sich vor allem durch die Kampfstärke der Gegner und den Umfang der zur Verfügung stehenden Waffen und Munition unterscheiden.

Zusätzlich bietet Gears of War 3 noch unterschiedliche Multiplayer-Modi an. Neben den Standard-Modi "Team Deathmatch", "Capture the Leader" etc., die allesamt unter dem Menüpunkt "Versus" zusammengefasst wurden, gibt es hier wieder wie beim Vorgänger den Survival-Modus "Horde", in dem Welle für Welle immer mehr und stärkere Gegner versuchen, den/die Spieler auszuschalten. Dieser Modus bietet durch kostenpflichtige, optional aufbaubare Barrieren und limitierte finanzielle Ressourcen für Waffen und Munition eine zusätzliche taktische Komponente. Im "Beast"-Modus schlüpft der Spieler in die Rolle der Locust und muss seinerseits die Menschen beseitigen.

Es gibt einige brutale filmische Zwischensequenzen: So wird z.B. einer menschlich gestalteten Spielfigur der Arm abgerissen und als Schlagwaffe eingesetzt. Dies kann aber im Spielgeschehen selbst nicht umgesetzt werden.

Die Spielhandlung besteht aus einer Aneinanderreihung zumeist recht blutig inszenierter Kämpfe mit aggressiven Gegnern, wodurch in Verbindung mit einer dominanten kriegerischen Soundkulisse eine sehr dichte Spielatmosphäre entsteht.“

Das Spiel wurde dem Dreiergremium von dem Spieletester der Bundesprüfstelle in seinen wesentlichen Bestandteilen vorgeführt. An dieser Sitzung haben der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, Herr Hilse, und auf ihren Wunsch auch ein Vertreter der deutschen Tochterfirma der Verfahrensbeteiligten teilgenommen. Zur Vorbereitung der Sitzung reichte der Vertreter der Firma … einen Schriftsatz ein.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den des Xbox 360-Spiels Bezug genommen.

G r ü n d e

Das Dreiergremium der Bundesprüfstelle hat gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG die Feststellung getroffen, dass die zur Begutachtung vorgelegte Version des Xbox 360-Spiels „Gears of War 3“ die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien nicht erfüllt.

Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen (§ 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG).
Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen

Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.


Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, auf Kinder und Jugendliche durch Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude einen verrohenden Einfluss auszuüben. Das ist der Fall, wenn mediale Gewaltdarstellungen Brutalität fördern bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Das ist vor allem dann gegeben, wenn Gewalt ausführlich und detailliert gezeigt wird und die Leiden der Opfer ausgeblendet werden bzw. die Opfer als ausgestoßen, minderwertig oder Schuldige dargestellt werden (Nikles, Roll, Spürck, Umbach; Jugendschutzrecht; 2. Auflage § 18 Rdnr. 5). Daneben ist unter dem Begriff der Verrohung in § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG aber auch die Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezogenen Grenzen der Rücksichtnahme und der Achtung anderer Individuen zu verstehen, die in dem Außerachtlassen angemessener Mittel der zwischenmenschlichen Auseinandersetzung sowie dem Verzicht auf jedwede mitmenschliche Solidarität ihren Ausdruck findet (Jörg Ukrow, Jugendschutzrecht, Rdnr. 277).

Im Rahmen der Prüfung eines Computerspieles sind regelmäßig folgende Faktoren im Hinblick auf die Entscheidung über die Jugendgefährdung zu berücksichtigen:

1) Setting bzw. Handlungsumfeld
2) Auftrag bzw. Spielziel
3) Gegner
4) Formen der Gewalt und
5) die entsprechende Visualisierung der Vorgänge

Grundsätzlich ist zudem festzuhalten, dass im Bereich der Computerspiele und Filme ein System der Altersfreigaben und der Indizierung besteht. Im Falle der Nichtindizierung eines Spiels steht nicht in Rede, dass dieses Spiel dann auch Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden darf.

Zu 1)
Nahe an der Lebenswirklichkeit befindliche Handlungsumgebungen sind eher geeignet, eine Jugendgefährdung herbei zu führen als solche, die in einen nicht realistischen/ realitätsbezogenen z.B. futuristischen oder fantastischen Handlungsrahmen eingebettet sind. Auch deshalb wird die Frage der Genrezugehörigkeit bei der Prüfung einer möglichen jugendgefährdenden Wirkung relevant. Allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Genre begründet aber nicht zwangsläufig eine Jugendgefährdung, schließt sie aber auch nicht zwangsläufig aus.
Bei bestimmten Genres (z.B. Fantasy oder Science Fiction in futuristischen Umgebungen) wird ein Realitätsbezug weder geschaffen noch erwartet. Diese genretypische dramaturgische und bildliche Visualisierung wird von den Medienkonsumenten auch in das entsprechende Genre auch eingeordnet.
Die Handlung des vorliegenden Computerspiels ist angesiedelt auf dem Planeten „Sera“, der von den Locust bevölkert wird. Auf Sera wurde eine Imulsion entwickelt, die zwar ein großes energiewirtschaftliches Potential besitzt, jedoch auch negative Folgen wie Gen verändernde Eigenschaften besitzt.
Das Setting ist daher in einer futuristischen Welt angesiedelt, die kaum Bezug zur Realität hat.

Zu 2)
Bei der Prüfung der Jugendschutzrelevanz eines Computerspieles sind Zielsetzung, Motivation bzw. Zweck des Gewalthandelns von hoher Relevanz. Einer Spielfigur als alter ego zugewiesene Handlungsziele oder -aufträge, die Sadismus, Hinterlist, Schadenfreude wecken und fördern können, sind als jugendgefährdend einzustufen. Ein Auftrag, der z.B. dem Spielenden die Rolle des Auftragskillers zuweist, weist daher eher in Richtung Jugendfährdung als ein Auftrag, der dem Spielenden die Aufgabe zuweist, z.B. als Polizist Terroristen zu bekämpfen. Es ist aber deutlich darauf zu verweisen, dass ein Auftrag, der im Prinzip ein gesellschaftlich legitimiertes Verhalten darstellt, auch dann zum Indiz für Jugendgefährdung wird, wenn der Auftrag überwiegend in den Hintergrund tritt und die Tötung von Menschen zum Selbstzweck erhoben wird.
Vorliegend hat der Spieler die Aufgabe, eine Imulsion zu vernichten, die Gen verändernde Auswirkungen hat, so dass auch der Auftrag eher in Richtung nicht vorliegender Jugendgefährdung deutet, wobei das Gremium nicht verkannt hat, dass im Rahmen dieses an sich „gesellschaftlich gebilligten“ Auftrages die Wesen vernichtet müssen, die den Planeten Sera bevölkern.

Zu 3)
Die Erfüllung des oben genannten Tatbestandsmerkmals setzt in jedem Fall voraus, dass es sich um Gewaltdarstellungen gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen handelt.
Menschenähnliche Wesen sind solche, die ihrer äußeren Gestalt nach Ähnlichkeit mit Menschen aufweisen. „Es kommt nicht darauf an, ob die Opfer der dargestellten Grausamkeiten als ‚Außerirdische’, ‚Untote’, ‚Monster’, grotesk Missgebildete oder als Verkörperungen übersinnlicher Wesen dargestellt werden, welche immanenten Erklärungen also für ihre Existenz geboten werden; entscheidend ist vielmehr, ob sie nach objektiven Maßstäben in ihrer äußeren Gestalt als Menschen erscheinen.“ (Thomas Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Becksche Kurzkommentare, 58. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2011, § 131 StGB, Rdnr. 6)
Die Mehrzahl der Gegner in „Gears of War 3“ sind käferähnliche, kriechende Zecken, überlegensgroße Mutanten mit Tentakeln und reptilienähnlichen Wucherungen, überlebensgroße so genannte Boss-Gegner und Locust-Krieger. Die Locust-Krieger, die sich noch aus der Ferne als die menschenähnlichsten Gegner darstellen, weisen bei Nahsicht echsenähnliche Gesichter auf, so dass es sich auch hier nicht um Menschen handelt, sondern in jedem Fall nur um menschenähnliche Gegner. Hinzu kommt, dass die Anzahl dieser Gegner gegenüber den Vorgängerspielen erheblich reduziert wurde, was im Gesamteindruck bewirkt, dass der Hauptinhalt des Spiels nicht darin besteht, Menschen bzw. menschenähnliche Wesen zu töten.

Zu 4) und 5)
Die Tatbestandsmerkmale „verrohend wirken“ bzw. „zu Gewalttätigkeit anreizen“ sind erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Eine verrohende Wirkung setzt voraus, dass der Inhalt eines Mediums so gestaltet ist, dass eine gleichgültige oder positive Einstellung zum Leiden Dritter als eine dem verfassungsrechtlichen Wertebild entgegen gesetzte Anschauung entsteht (vgl. Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck, München § 18 JuSchG, Rdnr. 33). Das Tatbestandmerkmal „zu Gewalttätigkeit anreizen“ setzt voraus, dass die Ausübung der Gewalt als nachahmenswert erscheint. Mit diesem Tatbestandsmerkmal der Jugendgefährdung soll mithin einer unmittelbare Tatstimmung erzeugenden Wirkung entgegen gewirkt werden (vgl. Liesching/Schuster, a.a.O., § 18 JuSchG, Rdnr. 38).
Sowohl USK als auch BPjM waren sich darüber einig, dass im Vordergrund des Spiels Gewaltanwendung steht, wenn auch vorwiegend gegenüber Fabelwesen, die weder als Menschen noch als Tiere zu qualifizieren sind. Dennoch entsteht vorwiegend das Bild der Ausübung permanenter Gewalt.
In der Gesamtschau ist jedoch entscheidungswirksam zu gewichten, dass das Spiel in einer futuristischen Welt angesiedelt ist, der Auftrag nicht so gestaltet ist, dass Parallelen zu einem Verhalten entstehen könnten, welches die Mitleidsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen deutlich herabsetzt, die Gegner vorwiegend nicht als Menschen ähnliche Wesen zu qualifizieren sind und auch die Tötungsakte selbst kein wirklichkeitsnahes Geschehen widerspiegeln. So ist z.B. neben roten „Bluteffekten“ häufig auch gelb/grünliche Flüssigkeit zu sehen, die die zu einem großen Teil menschenunähnlichen Gegner noch menschenunähnlicher erscheinen lässt.

In ihrem Gutachten hat die Mehrheit des Gremiums der USK insbesondere den Multiplayermodus als relevant im Sinne eines Zweifelsfalls eingestuft. Auch hier hat sich das Gremium der BPjM den Ausführungen der Minderheit des USK-Gremiums angeschlossen. Dort wurde ausgeführt:

„Andererseits stellen Multiplayer-Modi wettkampfartige Spielangebote dar, deren Regeln klar definiert und für die Community durchschaubar sind. Diesen Charakter von Multiplayer-Modi hat die BPjM in ihrer Entscheidung zur Nicht-Indizierung von Counter Strike aus dem Jahre 2002 gewürdigt.“

Aus den aufgeführten Gründen ist das Dreiergremium der BPjM zu der Auffassung gelangt, dass das Spiel, sofern es auf dem Markt erscheint, die Voraussetzungen für eine Indizierung nicht erfüllt.

Edit: geändert, sry hab die überschrift von der Quelle: übernommen (Ich hab es nicht gelesen)
#85

Kleine Spoiler? Ich hätte mir gerade fast das Ende gegeben. Nuts D


#86

(05.08.2011, 12:17)Türenmacher schrieb:  Kleine Spoiler? Ich hätte mir gerade fast das Ende gegeben. Nuts D

Also ab "Adam Fenix" in den ersten Sätzen sollte man aufhören zu lesen. Ich habe ab dort auch abgebrochen, die spoilern einem sonst nahezu das GANZE Spiel habe ich den Eindruck. Also Vorsicht!!!!

Gears of War 4- 11 Oktober 2016
#87

"Es gibt einige brutale filmische Zwischensequenzen: So wird z.B. einer menschlich gestalteten Spielfigur der Arm abgerissen und als Schlagwaffe eingesetzt. Dies kann aber im Spielgeschehen selbst nicht umgesetzt werden."

Klar kann es das....hoffentlich haben die das nur "übersehen"...
#88

(05.08.2011, 15:28)eli1994 schrieb:  "Es gibt einige brutale filmische Zwischensequenzen: So wird z.B. einer menschlich gestalteten Spielfigur der Arm abgerissen und als Schlagwaffe eingesetzt. Dies kann aber im Spielgeschehen selbst nicht umgesetzt werden."

Klar kann es das....hoffentlich haben die das nur "übersehen"...

Bin mal gespannt ob Gears 3 tatsächlich "uncut" ist Stoned sowas kann man nämlich nicht übersehen! Höchsten den Controller den Sie zum testen benutzt haben hat kein Y Knopf. Da fällt mir aber ein das die KOR den Leuten nur ein paar wenige mal ins Gesicht schlägt, nur Locust können im MP den KOR die Arme aursreisen. So ganz nebenbei: den Move finde ich echt toll ^^

Gears of War 4- 11 Oktober 2016
#89

vllt haben sie sich mit der Aussage voll und ganz auf den Singleplayer bezogen, also die Kampagne ... da man dort keine Locust steuert, ist es auch nicht möglich Smile
#90

(05.08.2011, 15:41)TheShadows666 schrieb:  
(05.08.2011, 15:28)eli1994 schrieb:  "Es gibt einige brutale filmische Zwischensequenzen: So wird z.B. einer menschlich gestalteten Spielfigur der Arm abgerissen und als Schlagwaffe eingesetzt. Dies kann aber im Spielgeschehen selbst nicht umgesetzt werden."

Klar kann es das....hoffentlich haben die das nur "übersehen"...
Bin mal gespannt ob Gears 3 tatsächlich "uncut" ist Stoned sowas kann man nämlich nicht übersehen! Höchsten den Controller den Sie zum testen benutzt haben hat kein Y Knopf. Da fällt mir aber ein das die KOR den Leuten nur ein paar wenige mal ins Gesicht schlägt, nur Locust können im MP den KOR die Arme aursreisen. So ganz nebenbei: den Move finde ich echt toll ^^
Ich glaube das die damit die Executionen ( Filmchen/Zwischensequenzen ) meinen auf die man als Spieler aber wenig oder garkeinen einfluss nehmen kann ( X oder Y drücken und der Rest passiert von selbst, sowas halt ). Da machen die schon einen Unterschied, denke ich Ask

Edit: Die letzten sätze sagen doch alles über den Multiplayer. Es war ein Zweifelsfall aber durch die Wettkampf auslegung und die Verständlichkeit wurde wie 2002 bei Counter Strike gegen eine Indizierung gestimmt.

Genauer Wortlaut:

In ihrem Gutachten hat die Mehrheit des Gremiums der USK insbesondere den Multiplayermodus als relevant im Sinne eines Zweifelsfalls eingestuft. Auch hier hat sich das Gremium der BPjM den Ausführungen der Minderheit des USK-Gremiums angeschlossen. Dort wurde ausgeführt:

„Andererseits stellen Multiplayer-Modi wettkampfartige Spielangebote dar, deren Regeln klar definiert und für die Community durchschaubar sind. Diesen Charakter von Multiplayer-Modi hat die BPjM in ihrer Entscheidung zur Nicht-Indizierung von Counter Strike aus dem Jahre 2002 gewürdigt.“





Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Marc
18.09.2021, 08:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Realisiert von Visual Invents -
Design & Kommunikation aus Berlin