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Xbox One / Xbox One S

Ach Gott, immer diese Rumreiterei auf Patenten. Reine Panikmache. Ich hoffe bloß, das wirkt sich nicht schlecht auf die Kinect-Integration bei den Spielen aus. Vielen anderen wird es aber gefallen.
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Kinect-Infos auf deutsch:

http://www.xboxaktuell.de/news,id9249,xbox_one.html

(13.08.2013, 00:52)Paul schrieb:  Na Gott sei Dank: Kinect ist nicht mehr obligatorisch damit die XBone läuft!

Finde ich gut. Vor allem falls man nicht so viel Platz hat, kann man den Sensor wegpacken, wenn man kein Kinect-Game spielt.

Dass sie das Teil aber komplett rausnehmen und Bundles ohne Kinect anbieten, halte ich derzeit für sehr sehr unwahrscheinlich. Wäre aus Unternehmenssicht auch nicht sinnvoll.
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Muss ja nicht sofort geschehen, ich kauf mir ne neue Konsole eh frühestens(!) in zwei Jahren. Und bis dahin hat man gesehen ob sich das Ding bewährt hat oder Microsoft doch zurückrudern muss.

Wenn der Preis auf ein vernünftiges Maß sinkt (<250€) können sie meinetwegen auch Kinect drinlassen, aber ich seh halt nicht ein mehr als das doppelte zu zahlen nur weil sie ein Peripheral(!) beilegen dass ich nicht will und nach den Dimensionen meiner Wohnung nach nichtmal verwenden kann.
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Sind jetzt eigentlich noch Kritikpunkte außer das Ich-will-Kinect-nicht-mitbezahlen-da-ich-es-nicht-brauche von der ursprünglichen Ankündigung übriggeblieben? Ask
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(13.08.2013, 12:00)Marc schrieb:  Sind jetzt eigentlich noch Kritikpunkte außer das Ich-will-Kinect-nicht-mitbezahlen-da-ich-es-nicht-brauche von der ursprünglichen Ankündigung übriggeblieben? Ask

Was mich persönlich betrifft wurde ,bis auf Ich-will-Kinect-nicht-mitbezahlen-da-ich-es-nicht-brauche, Alles so geändert, dass ich zufrieden bin.

Aus diesem Grund habe ich sie mir jetzt auch mal vorbestellt.
Irgendwo reizt mich Kinect ja schon und da man bei dieser Generation wohl nicht drumrum kommt, kann ich diesmal auch von Beginn an dabei sein.

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Kritikpunkte so an sich nicht.
Das Angebot ist nun sehr attraktiv.

Ich drücke mal meine bedenken vorsichtig aus:

Microsoft, hat nun alles so geregelt, das alle zufireden sind.
Aber die Frage ist wie ist es dazu gekommen. Das sie auf die Kunden gehört haben klingt natürlich sehr gut.
Aber kann es nicht auch sein, das sie einfach Angst hatten, das denen ne Menge Geld flöten geht?
Ich meine klar versteh ich, das sich alle jetzt darauf freuen, das alles so ist wie erwünscht.
Irgendwie ist mein Vertrauen als Kunde in Microsoft entschwunden, nach verschiedenen Aussagen, die im Vorfeld getroffen wurden.

Andersherum, find ich die momentane Informationspolitik der PS4 auch nicht besonders prickelnd. Es sind noch zuviele Fragen offen.
Dabei hab ich die PS4 quasi schon angezahlt.

Soll niemand so verstehen, als wenn ich irgendwem was madig machen wil. Nur meine persönliche Auffassung unabhängig von Prism, NSA und dem anderen BS....

Satire ist, wenn die Mörder von Journalisten in einer Druckerei enden.



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(13.08.2013, 12:00)Marc schrieb:  Sind jetzt eigentlich noch Kritikpunkte außer das Ich-will-Kinect-nicht-mitbezahlen-da-ich-es-nicht-brauche von der ursprünglichen Ankündigung übriggeblieben? Ask

Abgesehen von dem grauenvollen Windows-8-Betriebssystem?

Ich glaub eigentlich nicht. Die Hardware ist halt ein bisschen mager für den Preis und wenn man sich dazu entschließt, Kinect doch zu benutzen wird man auch weiterhin ausspioniert und aufgezeichnet, aber so im Großen und Ganzen scheint die Konsole inzwischen genau das zu sein, was sie von Anfang an hätte sein sollen: Eine 360 mit aufgebohrter Technik damit man eine Plattform hat um Spiele zu spielen. Das Fernseh-Zeugs is halt nur ein Bonus...
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Ich bleib dabei,MS hätte seinen Kurs nicht ändern dürfen.Die Idee war gut,wurde nur nicht ausreichend erklärt.Steam ist der Beweis das so etwas funktionieren kann.
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Steam lässt die User ihre Spiele offline spielen.

Mal ganz davon abgesehen dass ich auch Steam nicht nutze, weil ich dank DRM kein Eigentümer meiner Spiele bin.

Hat da eigentlich schonmal jemals jemand dagegen geklagt? Das verstößt nämlich gegen das Grundrecht auf Eigentum das in der Verfassung zugesichert wird. Oder hat sich Valve da mit den AGBs abgesichert?
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Spoiler:
Zitat:G. Einschränkungen hinsichtlich der Software-Nutzung

Soweit nicht gemäß der vorliegenden Vereinbarung oder den einschlägigen Abonnementbedingungen gestattet, ist es Ihnen untersagt, die Software für andere Zwecke als für den zulässigen Zugriff auf die Steam-Plattform und auf Ihre Abonnements sowie für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zu verwenden. Soweit nicht gemäß der vorliegenden Vereinbarung (einschließlich aller Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) und ungeachtet der vorliegend geregelten Beschränkungen nach einschlägigem (Gesetzes-)Recht ausdrücklich gestattet, ist es Ihnen untersagt, die Software oder anderweitig über die Steam-Plattform abgerufene Software ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung von Valve ganz oder teilweise zu kopieren, zu fotokopieren, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu übersetzen, nachzukonstruieren, zu verändern, zu zerlegen, zu dekompilieren, zur Grundlage eines abgeleiteten Werks zu machen oder aus ihr/ihnen den Quellcode abzuleiten oder von ihr/ihnen Schutzrechtshinweise oder sonstige Kennzeichnungen zu entfernen.

Die vorliegende Vereinbarung gestattet es Ihnen nicht, die Software in einem Internet-Café, einer Computer-Spielhalle oder an einem anderen physischen Standort zu verwenden, es sei denn, es handelt sich bei Ihnen um einen konzessionierten Betreiber eines Internet-Cafés (im nachfolgend definierten Sinne). Ein „Internet-Café“ ist ein Ladengeschäft, in dem Computer-Arbeitsplätze zur Nutzung durch Kunden vorgehalten werden. Ein „konzessionierter Betreiber eines Internet-Cafés“ ist der Inhaber eines Internet-Cafés, der den Abonnementbedingungen für konzessionierte Betreiber von Internet-Cafés zugestimmt hat, welche unter der folgenden Internetadresse hinterlegt sind: http://store.steampowered.com/cybercafe_agreement/.

Sie sind berechtigt, die Software für Ihren privaten Gebrauch zu verwenden, Sie dürfen die Software jedoch nicht: (i) veräußern oder zum Gegenstand einer Sicherheitsbestellung machen oder Vervielfältigungen der Software in welcher Form auch immer an Dritte weitergeben oder anderweitig ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Valve vermieten, einem Dritten entgeltlich überlassen oder zum Gegenstand einer Lizenz machen, es sei denn, dies geschieht im anderweitig in dieser Vereinbarung (und in etwaigen Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) ausdrücklich gestatteten Umfang); (ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Valve hosten oder insoweit Matchmaking-Leistungen anbieten oder die von Valve verwendeten Datenübertragungsprotokolle emulieren oder in eine andere beliebige Netzwerk-Funktion der Software umleiten, ganz gleich, ob durch Protokoll-Emulation, Tunneling, Verändern der Software oder Hinzufügen von Komponenten, durch Verwendung eines Utility-Programms oder einer sonstigen bereits heute bekannten oder zukünftig entwickelten Methode, wobei dies unabhängig von der Zielsetzung gilt, insbesondere auch für Zwecke des Netzwerkbetriebs (network play) über das Internet, des Netzwerkbetriebs unter Verwendung von kommerziellen oder nicht kommerziellen Spiele-Netzwerken oder als Bestandteil eines Netzwerks, das der Zusammenführung (Aggregation) von Inhalten, Websites oder Diensten dient; oder (iii) in Gänze oder in Teilen für kommerzielle Zwecke verwerten, es sei denn, dies geschieht im anderweitig in dieser Vereinbarung (und in etwaigen Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) ausdrücklich gestatteten Umfang.

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