Hallo Gast » Login oder Registrierung
NETZWERK
TOP-THEMEN: STARFIELDCOD: MODERN WARFARE 3FC 24FORZA MOTORSPORTDIABLO IVXBOX SERIES XXBOX MINI FRIDGE


Der Ultimative USK Diskussionsthread

abgesehn vom mp in dead space 2 gibts keine schnitte

(07.03.2014, 14:32)Marc schrieb:  Mich ärgert halt diese Inkonsequenz. Bei einem Spiel darf nicht ein Blutspritzer sein, beim anderen geht alles irgendwie durch.

oh ja (!) und das nicht nur bei brutalität! z.b. in rainbow six vegas 2 fehlt in der dt. version das komplette belohnungssystem für besondere kills wie headshots usw. (texte und zahlen) Stoned in anderen spielen zum damaligen zeitpunkt war das doch auch kein problem
Zitieren

Aber der Story DLC wurde bei uns in Deutschland nicht für Dead Space 2 veröffentlicht.
Zitieren

DeadSpace 2 war jetzt nur als Beispiel genannt wie solche Cuts ein Game zerstören können. Und ich meine mich zu erinnern dass die USK bei DS1 sogar wollte dass Gliedmassen nicht abtrennbar sind wegen der Brutalität. Da es allerdings elemntarer Bestandteil des Spiels ist, kams trotzdem durch. Ich geb da jetzt keine Garantie drauf aber ich habs so im Gedächtnis.

Spiele sind Kunst, und Kunst sollte nicht beschnitten und zensiert werden wenns sogar Altersbeschränkungen gibt. Die Gewalt ist ja meist nicht einfach nur "sinnfrei". Meist hat sie Gameplaytechnische Gründe wie bei Deadspace oder dient der... ich sag jetzt mal Atmosphäre. Ein GoW ohne Locust die in Blutfontänen zersägt werden wäre einfach nicht dasselbe.

Btw fand ich es damals schon behämmert das Fable 1 (glaub ich) ab 12 ist obwohl man da den Leuten den Kopf abhacken und damit Fussball spielen kann.
Irgendwie gibts da keine konsequente Richtung. Und dass die PEGI nochmals ganz anders bewertet als die USK ist auch dämlich. Ist mir schon oft aufgefallen dass einige 18er USK bei PEGI bereits schon 16er sind. Man sollte da einfach EINE Behörde für den ganzen EU-Raum machen mit klaren Vorgaben für die Bewertung und der Auflage dass keine Cuts von dieser Behörde gefordert werden dürfen wegen dem Kunstaspekt.
Ich denke das wäre viel einfacher, auch für die Publisher. Ob die dann den Entwicklern trotzdem noch auf die Nüsse treten für ne 16er Wertung sei offen.

I used to be Commander Shepard but then I took an ending to the knee.
Zitieren

zumal aber die 18 freigabe bei bf und cod gerechtfertigt ist und da die pegi 16 zu niedrig ist.

Der Wahre Meister ist der, der Herr über sich selber ist.
YOUR HOME IS WHERE THE WAR IS
Zitieren

hab mal interessehalber der usk ne mail mit paar fragen geschickt. vielleicht interessiert sich hier noch jemand für die antworten.

Zitat:Hauptsächlich stolpert man in Foren, Chats oder diversen Gaming Seiten leider immer wieder über verallgemeinerte Falschaussagen wie: "Die böse USK ist für sämtliche Schnitte verantwortlich." - Ist natürlich totaler Quatsch :) Aber da frage ich mich ernsthaft: Woher kommt das? Nur weil das USK Siegel die Cover & Disks prägt und sich der durchschnitts-Doofe nicht weiter informiert? Ich persönlich bin der Meinung, dass aufklärende Auftritte wie z.B. dem bei High5 eine sehr schöne Möglichkeit bieten, diese allgemein falsche Darstellung der USK ins rechte Licht zu rücken. Bitte unbedingt mehr davon.
  • Wir sind mal mehr, mal weniger überrascht, wenn „Proteste“ gegen die USK so pauschal daher kommen, da sich doch jeder vorher gut informieren könnte, z.B. auf usk.de und da auch z.B. mit Hilfe der allgemeinen FAQ’s. Mitunter, wenn wir manche Foren-Auseinandersetzung verfolgen, freuen wir uns allerdings auch über auf- und abgeklärte Beiträge, die wirklich viel Wissen bescheinigen. In diese Richtung war, wie Sie meinen, auch der Beitrag auf High 5 hilfreich - wir scheuen vor solchen Möglichkeiten nicht ;-)!

Was man ebenfalls immer wieder liest wäre z.B.: "Das PEGI System sollte in Deutschland eingeführt werden, dann gäbe es keine geschnittenen Spiele mehr." Nun ich bin jetzt nicht besonders mit dem PEGI System vertraut, aber im Grunde müsste doch auch dieses System den gleichen Prozess durchlaufen wie die USK, oder? Ist es nicht so, dass letztendlich das Prüfgremium derartige Entscheidungen trifft? Oder ggf. die Hersteller bereits vorab zensierte Fassungen zur Prüfung einreichen, um weitere Instanzen und Mehrkosten zu vermeiden?
  • Zur PEGI-Prüflogistik im Unterschied zur USK:
    Europa hat seit 2003 das PEGI-System, Pan European Game Information (siehe pegi.info). Die nationalen und internationalen Anbieter füllen für PEGI einen Fragebogen zu ihrem Spiel anhand einheitlich gültiger Kriterien aus und erhalten daraufhin eine maschinell ausgewertete Altersempfehlung für Handel und Eltern. In Deutschland gehen die Prüfergebnisse für Computer- und Videospiele über eine selbstklassifizierte Empfehlung hinaus. Zunächst werden die Spiele ausführlich durch die USK-SichterInnen gespielt, vor den Prüfgremien präsentiert und von den ehrenamtlichen USK-Jugendschutzsachverständigen diskutiert. Die einhellige oder mehrheitliche Altersempfehlung der JSSV wird dann vom staatlichen Vertreter, einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), der bei jeder Entscheidung dabei ist, übernommen (oder er geht in Berufung). Hat der staatliche Vertreter sie als Freigabeentscheidung der OLJB übernommen und erfolgte keine Berufung durch den Anbieter, ist die Abgabe für Handel und in der Öffentlichkeit rechtsverbindlich. Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen dann mit Bußgeldbescheiden bis zu 50.000€, sollte eine Abgabe an Personen unterhalb der angegebenen Freigabenhöhe angezeigt werden.

Selbstverständlich stört es mich ebenfalls, dass mir mit meinen knapp 30 Jahren noch diverse Inhalte wie vorenthalten werden, aber der USK selbst dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben, ist nach meiner Vorstellung falsch. In den letzten Jahren kamen immer mehr Spiele wie "Dead Space" oder "Gears of War 3" ungeschnitten nach Deutschland, was früher wohl undenkbar gewesen wäre. Meiner Meinung nach eine sehr schöne Entwicklung. Was ist Ihre persönliche Einschätzung, wie sich diese Entwicklung auf die kommenden Jahre auswirken könnte?
  • Zur „Zensur“:
    Legal ist es aber auch für einen Anbieter, sein Produkt nicht kennzeichnen zu lassen – dann darf es allerdings generell nur an Erwachsene abgegeben werden und es besteht für Anbieter und Handel weder Rechtssicherheit noch folglich Planungs-/Ordersicherheit für die Ware (kein Schutz vor Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien/siehe bundespruefstelle.de).
    Um diese zu erreichen, ändern Anbieter mitunter ihre Versionen. Es gibt aber auch international Änderungen an Versionen, die haben mit Deutschlands Jugendschutz nichts zu tun.

    Was die Entwicklung einer transparenten Spruchpraxis anbelangt, so unterliegt sie natürlich einer Dauerevaluation während der 20 Jahre USK, manches verändert sich auch innerhalb so vieler Jahre aufgrund gewandelter Medien- und Lebenserfahrungen von Kindern und Jugendlichen - veränderter Medien- und Lebenswelten, die die USK-Jugendschutzsachverständigen für ihre Prüfüberlegungen zur Kenntnis nehmen müssen. Die Leitkriterien der USK geben vielleicht am meisten Aufschluss über den gegenwärtigen Zuschnitt der Spruchpraxis, aktualisiert in der Präambel zuletzt 2013.

Ein sehr heikles Thema sind aktuell mal wieder Hakenkreuze in Videospielen, die es in den zensierten Fassungen für Deutschland natürlich nicht zu sehen gibt. Als Beispiele "Southpark: Der Stab der Wahrheit" und "Wolfenstein: The New Order". Laut §86 StGB Absatz 3 dürfte es doch eigentlich möglich sein, sofern Videospiele als Kunst anerkannt werden, derartige Symbolik auch in Videospielen zeigen zu dürfen. In unzähligen Hollywood Filmen gibt es ja, soweit mir bekannt ist, auch keine derartigen Zensuren. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu eine klare Aussage geben könnten.
  • Die USK als gutachterliche Stelle für den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen kann nicht die rechtliche Auseinandersetzung zu Interpretationen von Straftatbeständen oder Paragrafen des Strafgesetzbuches führen. Die Bestätigung einer Nichterfüllung des §86a StGB, also die Nichtstrafbewährtheit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (hier bei Computer- und Videospielen) ist keine Aufgabe des Jugendschutzes und folglich auch nicht durch die USK zu leisten. Diese rechtliche Auseinandersetzung, ob das konkrete Unterhaltungsangebot Kunst oder nicht Kunst mit Blick auf die Anwendung des Strafrechts ist, müssen die Anwälte der Anbieter gegebenenfalls herbei führen. Die USK hat kein Mandat, Rechtsauskünfte zu erteilen. Der Test- und Prüfbereich kann immer nur im Vorfeld von Veröffentlichung sicherstellen, dass dem internationalen Anbieter die möglichen Konsequenzen der Erfüllung des Straftatbestandes nach §86a StGB für seine spätere Veröffentlichung bekannt sind.

    Bestimmte Diskussionen sind für das Filmmedium scheinbar längst ausgestanden. Vielleicht fragen Sie einfach mal bei der FSK – fsk.de – nach oder möglicherweise ist dieser Artikel für Sie auch noch interessant: http://www.pcgames.de/Panorama-Thema-233...n-1112076/
Zitieren

Zum Thema Spiele als Kunst: Wenn ich das richtig verstehe müsste also nur ein Publisher vor Gericht erwirken das sein Spiel als Kunst einzustufen ist. Sowas gabs wohl glaub ich noch nicht oder? Den Aufwand und die Kosten haben wohl bisher alle gescheut.

Zocken und zocken lassen
Zitieren

Zitat:Aktuell befindet sich die USK auf der Suche nach neuen Spieletestern. Benötigt werden "engagierte Spielerinnen und Spieler, die sich zutrauen, Spiele komplett zu erfassen, darüber zu schreiben und diese schließlich zu präsentieren." [...] Bewerbungen werden bis zum 6. April 2014 angenommen.

Voraussetzungen:
  • Wohnort Berlin (Die USK ist Ort der Spieletests und Prüfungen)
  • Alter mindestens 18 Jahre
  • Hohe Verlässlichkeit
  • Absolute Verschwiegenheit
  • Zeitliche Flexibilität (wöchentliche Arbeitszeit variiert je nach Titelaufkommen zwischen 6 und 25 Stunden; freie Zeiteinteilung zum Testen; Präsentationszeiten immer mittwochs und donnerstags)
  • Finanzielle Unabhängigkeit
  • Hohe kommunikative Fähigkeiten
  • Hohe Spiele-, Genre-, plattformübergreifende Kompetenz
  • Sehr gute Englischkenntnisse
Quelle: http://www.play3.de/2014/03/21/usk-sucht...um-berlin/
Zitieren

Es ist ziemlich schwer, unter all diesen Aprilscherzen echte News rauszufiltern, aber offenbar sind Resident Evil 2 und 3 nicht mehr indiziert: http://www.gameone.de/news/2014/4/reside...-indiziert
Zitieren

die news ist ja auch schon zwei tage alt also von daher Zwinker wollen wir mal hoffen das dann entlich mal nen remake beider teile kommt. aber bitte richtige neuauflagen und nicht so ein wischie waschie hd remake.

Der Wahre Meister ist der, der Herr über sich selber ist.
YOUR HOME IS WHERE THE WAR IS
Zitieren

ich reiss das einfach mal ausm shadow warrior thread raus, auch wenns genau genommen nicht mit der usk zu tun hat.

(09.07.2014, 22:02)Marc schrieb:  Bin mal gespannt, ob der Titel hier erscheint. Das Original steht ja noch auf dem Index...

wie ist das eigentlich wenn ein neues spiel rauskommt, das den selben namen hat wie ein verbotener vorgänger? gibts da automatisch probleme, weil es als referenz zum verbotenen vorgänger angesehen werden kann? würde mich mal interessieren.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Realisiert von Visual Invents -
Design & Kommunikation aus Berlin