17.10.2010, 22:41
GoW ist nicht verboten
es ist ganz normal Indiziert..
Warum Dead Space ein USK Siegel hat? Weil EA es 3x zur Prüfung geschickt hat und der Beirat dann entschieden hat das es keine Indizierungsgrundlage gibt. Das hätte wohl auch mit GoW geklappt aber Epic ist ja zu geizig..
was tatsache ist hab ich vor einigen seiten mal geschrieben
es ist ganz normal Indiziert..
Warum Dead Space ein USK Siegel hat? Weil EA es 3x zur Prüfung geschickt hat und der Beirat dann entschieden hat das es keine Indizierungsgrundlage gibt. Das hätte wohl auch mit GoW geklappt aber Epic ist ja zu geizig..
was tatsache ist hab ich vor einigen seiten mal geschrieben
(16.10.2010, 21:58)Mich selbst schrieb: grr wie sehr mich das immer wieder aufregt das leute überhaupt nicht wissen wie Jugendschutz funktioniert..
Der Hersteller legt das Spiel bei der USK vor (meistens schon vorab geschnitten)
Die USK Tester Spielen das, stellen dem Gremium das Spiel vor und die Vergeben eine Einstung
Folgende gibt es 0, ab 6, ab 12, ab 16, ab 18, siegelverweigerung.
Sowohl der Hersteller als auch die Bundeslänger können gegen die Einstung einspruch einlegen, tut es keiner gibt es die Freigabe, tut es einer geht es in die nächste Instanz. Wenn dann wieder einer Einspruch einlegt geht es in die Dritte, dem Beirat. Dort sitzt auch einer der BPJM; Vertreter der Länder etc. Das Spiel bekommt dann dort seine Definitive einstufung. Diese ist dann nurnoch vor Gericht anfechtbar, das ist aber bisher noch nie passiert.
Wenn das Spiel eine Einstufung hat ist das Thema gegessen. Wenn nicht, ist es erstmal ab 18. Genauso wie eines das nicht Vorgelegt wird. Auch ein Spiel ohne USK Einstufung veröffentlichen ist Legal.
Ein Spiel ohne Siegel könnte allerdings irgendwem Negativ auffallen (Eltern, Jugendämtern, Kirchen, dem Papst) und diese können (über das Jugendamt) einen Antrag stellen auf Indizierung. Dann wird die BPJM aktiv. Diese lässt sich das Spiel vorführen und entscheidet dann ob es den Tatbestand der schweren Jugendgefährung entspricht (Pornographie, Gewalt etc..) wenn ja wird es auf die Liste Gesetzt, in der es auch noch eine Unterscheidung gibt mit Liste A (einfache Jugendgefährdung) oder Liste B (die BPJM vermutet Strafbare inhalte) Wobei das erstmal irrelevant ist. Liste A und B werden gleichbehandelt. SPiele von beiden Listen dürfen nurnoch an Volljährige verkauft werden und keine Werbung gemacht werden.
Ist die Staatsanwaltschaft der meinung das ein Liste B spiel einen Straftatbestand erfüllt lässt sie das Spiel beschlagnahmen. Danach gibt es eine Gerichtsverhandlung in der der Hersteller sein Spiel verteidigen kann (Was soweit ich weiss noch NIE ein Hersteller auch nur versucht hat) Erst dann wär ein Spiel offiziell Verboten.
Keiner(!) Hintert die Hersteller ein Spiel ohne Siegel oder ein Indiziertes Spiel zu Verkaufen, das ist deren Freie entscheidung es zu tun oder nicht zu tun, Keine Staatliche entscheidung.
Weder die BPJM, noch die USK noch die Staatsanwaltschaft schneidet, noch gibt sie anweisungen zum Schneiden