05.04.2012, 02:39
(04.04.2012, 23:28)synesh schrieb: Was mich aber immer wieder auf die Palme bringt warum gibt es denn überhaupt so eine Indizierung/ (Beschlagnahmen) liste ? Für was soll die denn gut sein ?
Weil Indizierungen erst Gültig sind wenn sie vom Amts wegen "angeschlagen" sind. Das passiert hier im Bundesanzeiger. Ist wie z.b. mit einem Grundstücksverkauf von Öffentlicher Hand, die müssen auch Öffentlich ANgeschlagen werden (Passiert vor Ort bei den Gerichten z.b.)
Einziehungsbeschlüsse müssen auch öffentlich Angeschlagen werden. Zumal Gerichtsentscheidungen eh öffentlich Einsehbar sind.
Bei Liste C und D ist das aber wieder eine andere Sache, diese müssen nicht Öffentlich Angeschlagen werden. Die Listen sind deswegen Geheim weil man hier den Zugang nicht einschränken kann