11.07.2007, 14:29
Zitat:Original von Atlantis
[COLOR=indigo]Wenn der/die Einbrecher tot sind kannste immer noch behaupten sie hätten dich töten wollen und du bis ihnen im Eifer des Gefechts einfach zuvorgekommen.
Wie wollen sie dir das Gegenteil beweisen der/die einzige/n andere/n Beteilige/n ist/sind tot. Und da du in dem Fall angeklagt bist geht es im Zweifelsfall immer noch für den Angeklagten, da keine stichhaltigen Beweise vorliegen.
Latürnich ... aufgrund der 20 Messerstiche im Rücken des Opfers würde ich als Richter auf jedenfall auf Selbstmord plädieren...
Aber die bei der Polizei sind auch nicht blöd. So etwas läßt sich fast immer rekonstruieren. Seid Euch da mal nicht so sicher. Das hilfreichste Mittel ist immer noch auf "Handlung im Affekt" und demzufolge auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu gehen.
Leider stellt man viel zu häufig fest, daß der Täterschutz oft vor dem Opferschutz steht. Zu dem Zeitpunkt sind nämlich alle Medien zur Stelle. Als die Tat passierte hat das natürlich keiner gesehen.