11.03.2011, 15:23
Du schreibst schon wieder etwas, wovon du keine Ahnung hast... 
1. Es gibt keine Pflicht, überhaupt AGB zu haben. Hat man keine, gelten die Bestimmungen aus BGB bzw. HGB.
2. Hat man keine AGB, kann man diese natürlich auch nicht auf der Webseite veröffentlichen.
3. Hat man AGB, sollte man diese nur auf der Webseite veröffentlichen, wenn man dort direkt Dienste anbietet und dort Verträge zustande kommen können. Ansonsten werden die AGB lediglich nicht Bestandteil dieser Verträge.
4. Hat man AGB, aber die Webseite dient lediglich der Information, muss man sie erst recht nicht dort publizieren. Es reicht immer, die AGB beim Vertragsabschluss auszuhändigen.

1. Es gibt keine Pflicht, überhaupt AGB zu haben. Hat man keine, gelten die Bestimmungen aus BGB bzw. HGB.
2. Hat man keine AGB, kann man diese natürlich auch nicht auf der Webseite veröffentlichen.
3. Hat man AGB, sollte man diese nur auf der Webseite veröffentlichen, wenn man dort direkt Dienste anbietet und dort Verträge zustande kommen können. Ansonsten werden die AGB lediglich nicht Bestandteil dieser Verträge.
4. Hat man AGB, aber die Webseite dient lediglich der Information, muss man sie erst recht nicht dort publizieren. Es reicht immer, die AGB beim Vertragsabschluss auszuhändigen.






