14.01.2011, 11:58
Zuerst kommt sowieso der Austausch, dann die Umwandlung..
Der Versandhandel MUSS aber zurück nehmen, da man sich die Produkte dort nicht Live angucken kann, und da ist egal ob geöffnet oder nicht, denn im Laden darfst du Produkte öffnen, sofern du sie nicht beschädigst
Sprüche wie "öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf" sind schlichtweg ungültig, allerdings ist man gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, das führt mir jetzt aber zu weit
Gibt sogar nen BGH Urteil dazu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/R...30456.html
Der Versandhandel MUSS aber zurück nehmen, da man sich die Produkte dort nicht Live angucken kann, und da ist egal ob geöffnet oder nicht, denn im Laden darfst du Produkte öffnen, sofern du sie nicht beschädigst
Sprüche wie "öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf" sind schlichtweg ungültig, allerdings ist man gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, das führt mir jetzt aber zu weit

Gibt sogar nen BGH Urteil dazu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/R...30456.html






