30.08.2009, 21:41
(30.08.2009, 21:10)AndionCrack schrieb:(30.08.2009, 15:52)undmor schrieb: ich meine ich bin kein anwalt und ich kenn mich mit sowas auch nich aus aber ich weiss das ich für das spiel bezahlt habe und dafür kann ich ja auch verlangen das es einwandfrei funzt!
Nein kannst du nicht. Das schliesst Onlineinteraktionen nicht mit ein.
Von daher kann man in dieser Richtung garnichts verlangen.
achso, ok.
das wusste ich nicht!