28.12.2008, 10:40
Der Verkauf kann sich heutzutage nicht mehr auf die Eltern verlassen und die Eltern sich nicht auf den Verkauf.
Deswegen hat der Verkauf absolut dadrauf zu achten an wen er verkauft. Der Händler hat das Recht/ die PFLICHT, Minderjährige vor Jugendgefärdenden Spielen zu schützen. In Mediatheken sind ja die Pornos auch abgetrennt. Man könnte ja auch sowas für Spiele machen.
Bei den Eltern kann man kaum was machen. Es liegt, soweit ich weiß, in deren Ermessen was sie ihre Kinder spielen lassen. Ein Gesetz gibt es gegen sowas nicht.
da die Erziehung in der Hand der Eltern nicht des Staates liegt, was auch gut so ist, sonst endet es wie bei den Herren mit ihren Bärten(Hitler und Stalin, Anm.d Red.).
Ein Eingreifen des Jugendamtes/ des Familiengerichts ist nur bei anderen Auffälligkeiten(Gewalt, Verwarlosung etc.) in der Familie möglich.
Was sagt der "Jurist" des HU’s(Gabu) dazu?
Deswegen hat der Verkauf absolut dadrauf zu achten an wen er verkauft. Der Händler hat das Recht/ die PFLICHT, Minderjährige vor Jugendgefärdenden Spielen zu schützen. In Mediatheken sind ja die Pornos auch abgetrennt. Man könnte ja auch sowas für Spiele machen.
Bei den Eltern kann man kaum was machen. Es liegt, soweit ich weiß, in deren Ermessen was sie ihre Kinder spielen lassen. Ein Gesetz gibt es gegen sowas nicht.
da die Erziehung in der Hand der Eltern nicht des Staates liegt, was auch gut so ist, sonst endet es wie bei den Herren mit ihren Bärten(Hitler und Stalin, Anm.d Red.).
Ein Eingreifen des Jugendamtes/ des Familiengerichts ist nur bei anderen Auffälligkeiten(Gewalt, Verwarlosung etc.) in der Familie möglich.
Was sagt der "Jurist" des HU’s(Gabu) dazu?





