16.07.2007, 14:44
1. Kinder unter 7 Jahren sind "nicht deliktsfähig"
2. würde man zuerst die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten oder der aufsichtsführenden Person prüfen müssen
3. ist bei KFZ eine Gefährdungshaftung und bei sonstigen Haftpflichtversicherungen ein Verschuldenshaftung im Spiel
4. wenn es dumm läuft für den KFZ-Halter und sich das Kind bei der "Schleif-Aktion" noch verletzt, so darf der KFZ-Halter noch die Arzt-Behandlungskosten des Kindes zahlen und würde auf dem eigenen Schaden sitzen bleiben...
...hört sich komisch an - ist aber so! KEIN Scherz!
2. würde man zuerst die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten oder der aufsichtsführenden Person prüfen müssen
3. ist bei KFZ eine Gefährdungshaftung und bei sonstigen Haftpflichtversicherungen ein Verschuldenshaftung im Spiel
4. wenn es dumm läuft für den KFZ-Halter und sich das Kind bei der "Schleif-Aktion" noch verletzt, so darf der KFZ-Halter noch die Arzt-Behandlungskosten des Kindes zahlen und würde auf dem eigenen Schaden sitzen bleiben...
...hört sich komisch an - ist aber so! KEIN Scherz!