13.07.2007, 09:39
Zitat:Original von Atlantis
Zitat:Original von x TRICK 17 xWomit du immer noch 2 Jahre im Knast und 2 weitere in der Psychatrie landest.
Aber die bei der Polizei sind auch nicht blöd. So etwas läßt sich fast immer rekonstruieren. Seid Euch da mal nicht so sicher. Das hilfreichste Mittel ist immer noch auf "Handlung im Affekt" und demzufolge auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu gehen.
Ich will freigesprochen rauskommen...
Atlantis: 1. kommt es anders und 2. als man denkt. Wenn ich mir irgendwas zusammen reime und einen auf schlechte Kindheit oder Alkohol mache und die das rausfinden, dann könnte es auch sein, das man mir die Tat plötzlich als Mord und nicht mehr als Totschlag auslegt wird, da die "kriminelle Energie" durch das Widerspiegeln falscher Tatsachen meinerseits bereits in diesem Fall schon einmal erwiesen wurde. Dies würde dann lebenslänglich statt 5 Jahren bedeuten über die dann verhandelt wird. Sorry, aber alleine sich über solch ein Thema zu unterhalten hier im Forum und festzustellen wie ich nach einem Mord oder Totschlag einen Freispruch erhalte ist KRANK! Somit ist das Thema für mich gegessen.
Edit: @ Blumenwasser: möchtest Du über das Leben oder den Tod eines Menschen richten und das Todesurteil sprechen? Es gab schon genug Fälle von Justizirrtum auf der Welt... außerdem gibt es dafür einen anderen Thread "Lebenslänglich oder Todesstrafe"