11.07.2007, 06:37
Wenn der/die Einbrecher tot sind kannste immer noch behaupten sie hätten dich töten wollen und du bis ihnen im Eifer des Gefechts einfach zuvorgekommen.
Wie wollen sie dir das Gegenteil beweisen der/die einzige/n andere/n Beteilige/n ist/sind tot. Und da du in dem Fall angeklagt bist geht es im Zweifelsfall immer noch für den Angeklagten, da keine stichhaltigen Beweise vorliegen.
@Blumenwasser: Wollt ich grad sagen - ist NixGut nicht eigentlich ein Punk-Versandhaus?
Wie wollen sie dir das Gegenteil beweisen der/die einzige/n andere/n Beteilige/n ist/sind tot. Und da du in dem Fall angeklagt bist geht es im Zweifelsfall immer noch für den Angeklagten, da keine stichhaltigen Beweise vorliegen.
@Blumenwasser: Wollt ich grad sagen - ist NixGut nicht eigentlich ein Punk-Versandhaus?
