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Todesstrafe oder Lebenslänglich
#80

ich denke mal, daß wir beide das selbe meinen aber anders ausdrücken. Das richtige Maß beim Vollzug zu finden und die Grenze an der richtigen Stelle zu ziehen ist ein Gang auf Messers Schneide. Mit den Luxusgütern wie Pools usw. hast Du natürlich Recht (wobei ich so etwas noch nicht gesehen habe), das brauchts im Gefängnis nicht wirklich.

PS: was ein 10maliger Mörder noch für eine Zukunft hat kannst Du ja gerade in den Nachrichten sehen: Ex RAF-Mitglieder Klar, Mohnhaupt . . . Und DAS finde ich auch nicht in Ordnung. Was macht einen politischen Mord - auch wenn der Beweggrund mittlerweile nicht mehr existiert (Auflösung RAF) - weniger schuldig als einen Mord aus "niederen" Gründen. Hier sind so glaube ich gerade mal 10% der verhängten Strafe abgesessen und nun wird begnadigt was das Zeug hält?!?

Nehmen wir mal an, das würden wir bei jedem Totschlag (Tötung unter fehlender Eigenschaft des Vorsatzes - meist im Affekt) machen. Auf Totschlag gibt es i.d.R. 5 Jahre Haft. Das sind 60 Monate --> nach 6 Monaten würde man wieder frei kommen. Super Sache!!!!!!! Spinner
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Todesstrafe oder Lebenslänglich - von John LXG - 13.04.2007, 11:45

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