11.05.2008, 16:41
Zitat:Original von Phil
Jugendschutz
Trägermedien". Durch die Änderung des 15. Paragraphen des Jugendschutzgesetzes wird diese Liste zukünftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" sondern auch von "Gewalt beherrschte" Titel, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten" umfassen. Außerdem müssen die Alterskennzeichnungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf Spielen vergrößert werden. Das Gesetz fordert jetzt eine Größe von "mindestens 1200 Quadratmillimeter" auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf den Trägermedien.
Quelle: www.gamestar.de
So ein Krampf...
Wenn es "nur" selbstzweckhafte Gewalt ist, die jetzt mitzählt (obwohl ich mich daran erinnern kann,dass es 2003 schon so war), dann muss das Spiel doch wirklich von der Gewalt leben,also keine Story haben bzw. etwas anderes mit dem man die Gewalt begründen kann, oder ?
Shadow Broker schrieb:Ja gut, das ist dann das negertive.