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Die Altersbegrenzung bei Spielen
#6

USK
Seit dem 1. April 2003 gilt in Deutschland ein neues Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches vorschreibt, dass der Verkauf von Computerspielen an Kinder und Jugendliche nur dann zulässig ist, wenn das jeweilige Produkt durch die Oberste Landesbehörde oder eine zugelassene Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle mit einer Alterskennzeichnung versehen worden ist. Diese Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle ist in Deutschland die USK (kurz für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) eine gutachterliche Stelle für die Prüfung interaktiver Medien und freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Die USK untersucht Computerspiele und vergibt verbindliche Wertungen, die direkten Einfluß darauf haben, an wen und auf welche Weise ein Spiel verkauft werden darf.

Indizierte Spiele (z.B. Resident Evil: Code Veronica X, Soldier of Fortune)
Für indizierte Spiele gelten die selben Einschränkungen wie für Titel ohne Jugendfreigabe. Zusätzlich gelten allerdings noch verschärfte Bedingungen: Indizierte Spiele dürfen nicht beworben, ausgestellt oder öffentlich vorgeführt werden. Der Versand von indizierten Spielen ist illegal. Apple Computer International bietet Endkunden keine indizierten Spiele an.

Spiele ohne eine USK-Kennzeichnung, also beispielsweise Importspiele oder englische Originalversionen von Spielen werden automatisch als Spiele ohne Jugendfreigabe betrachtet, wobei es unerheblich ist, ob bereits eine deutsche Version von der USK geprüft worden ist. Die Einschränkungen für Spiele ohne Jugendfreigabe gelten daher auch für alle Spiele ohne USK-Kennzeichnung.


[Bild: 1071167956_kl.gif]
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.

[Bild: 1071167947_kl.gif]
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

[Bild: 1071167922_kl.gif]
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Aggressiv konkurrenzfördernde oder kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

[Bild: 1071167930_kl.gif]
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

[Bild: 1071167935_kl.gif]
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.

Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind.

Offizielle Seite der USK:
http://www.usk.de
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