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Ja, Frechheit. Meins habe ich gerade gestern bekommen... *grummel*
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Tausch sie um, im Versandhandel gibts 14 tage rückgaberecht, und bestell neu
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Im Prinzip ginge das wirklich.. obwohl, ob man auch reduzierte ware umtauschen kann? beziehungsweise den gutschein dann noch einmal einlösen kann?
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das mit dem gutschein ist natürlich die frage, aber eigentlich schon, soweit ich weiss bucht Amazon dann das ganze geld zurück
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Außerdem ist das Spiel schon ausgepackt. Von daher...
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auch dann gibts umtauschrecht im Versandhandel, woher soll man sonst wissen das es das richtige Produkt ist
im Normalen Handel übrigens auch, unter bestimmten vorraussetzungen
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Nein, Software ist nach dem Öffnen der Versiegelung vom Umtausch ausgeschlossen - ganz egal wo man gekauft hat.
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Das ist rechtlich absolut nicht haltbar, und auch nicht wahr
Was ist wenn das ding kaputt ist? Oder so Verbuggt das es nicht läuft? Bugs sind ein Produktmangel wo der Händler nachbessern muss, kann er das nicht muss er das Spiel wieder umtauschen
Nicht gefallen ist natürlich kein Umtauschgrund das ist klar
Und auch Amazon tauscht software um, hab ich schon gemacht
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Umtausch geht nur bei mangelhafter Ware. Alles andere ist lediglich eine Frage der Kulanz.
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Zuerst kommt sowieso der Austausch, dann die Umwandlung..
Der Versandhandel MUSS aber zurück nehmen, da man sich die Produkte dort nicht Live angucken kann, und da ist egal ob geöffnet oder nicht, denn im Laden darfst du Produkte öffnen, sofern du sie nicht beschädigst
Sprüche wie "öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf" sind schlichtweg ungültig, allerdings ist man gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, das führt mir jetzt aber zu weit
Gibt sogar nen BGH Urteil dazu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/R...30456.html