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Jugendkriminalität und fragwürdige Gerechtigkeit in Deutschland
#11

Wenn der/die Einbrecher tot sind kannste immer noch behaupten sie hätten dich töten wollen und du bis ihnen im Eifer des Gefechts einfach zuvorgekommen.
Wie wollen sie dir das Gegenteil beweisen der/die einzige/n andere/n Beteilige/n ist/sind tot. Und da du in dem Fall angeklagt bist geht es im Zweifelsfall immer noch für den Angeklagten, da keine stichhaltigen Beweise vorliegen.

@Blumenwasser: Wollt ich grad sagen - ist NixGut nicht eigentlich ein Punk-Versandhaus? Wow
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#12

Atlantis, ja. Deswegen hat mich das ja auch so gereizt, als ich die Meldung '05 gelesen hab, dass Antifaschisten Politisch verfolgt werden. >.< Wieso werden eigentlich nicht Politiker antifaschistisch verfolgt? D

Sam

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#13

Zitat:Original von Atlantis
[COLOR=indigo]Wenn der/die Einbrecher tot sind kannste immer noch behaupten sie hätten dich töten wollen und du bis ihnen im Eifer des Gefechts einfach zuvorgekommen.
Wie wollen sie dir das Gegenteil beweisen der/die einzige/n andere/n Beteilige/n ist/sind tot. Und da du in dem Fall angeklagt bist geht es im Zweifelsfall immer noch für den Angeklagten, da keine stichhaltigen Beweise vorliegen.

Latürnich ... aufgrund der 20 Messerstiche im Rücken des Opfers würde ich als Richter auf jedenfall auf Selbstmord plädieren... D

Aber die bei der Polizei sind auch nicht blöd. So etwas läßt sich fast immer rekonstruieren. Seid Euch da mal nicht so sicher. Das hilfreichste Mittel ist immer noch auf "Handlung im Affekt" und demzufolge auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu gehen.

Leider stellt man viel zu häufig fest, daß der Täterschutz oft vor dem Opferschutz steht. Zu dem Zeitpunkt sind nämlich alle Medien zur Stelle. Als die Tat passierte hat das natürlich keiner gesehen.
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#14

Zitat:Original von x TRICK 17 x
Aber die bei der Polizei sind auch nicht blöd. So etwas läßt sich fast immer rekonstruieren. Seid Euch da mal nicht so sicher. Das hilfreichste Mittel ist immer noch auf "Handlung im Affekt" und demzufolge auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu gehen.
Womit du immer noch 2 Jahre im Knast und 2 weitere in der Psychatrie landest.
Ich will freigesprochen rauskommen...
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#15

Hast du irgendwas angestellt? D
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#16

Zitat:Original von Raikyu
Hast du irgendwas angestellt? D

nein er hat lediglich gesagt das er wenn er auf einen Psycho knacks macht zwar eine geringer Starfe bekommt, danach aber auch noch in die Psychatrie musst und das wenn du sowas zusammen lügen kannst du schon so lügen solltest das du frei gesprochen wirst.

Wenn sowas gar nimme rght kann man noch auf Psycho knacks machen oder Alkohol Problem oder schlimme Sachen aus der Kindheit hervorrufen einfach alles etwas überspielen um die Strafe dann zu mindern.

Durchhaltevermögen heißt: Erst durchhalten, dann Vermögen
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#17

das is ja grad das beschissene daran. Wenn ich jemanden umbringe und psychisch gestört bin, bekomm ich eine mindere Strafe, als wenn ich Steuern hinterziehe und dafür 10x länger eingesperrt werde. Hallo? Ist denn ein Mensch denn weniger Wert als Geld? Was soll denn das? Wieso gibt es nicht das Gesetz, dass ein Mörder ordentlich hingerichtet wird? Nuts

Sam

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#18

Zitat:Original von Atlantis
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Aber die bei der Polizei sind auch nicht blöd. So etwas läßt sich fast immer rekonstruieren. Seid Euch da mal nicht so sicher. Das hilfreichste Mittel ist immer noch auf "Handlung im Affekt" und demzufolge auf vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit zu gehen.
Womit du immer noch 2 Jahre im Knast und 2 weitere in der Psychatrie landest.
Ich will freigesprochen rauskommen...

Atlantis: 1. kommt es anders und 2. als man denkt. Wenn ich mir irgendwas zusammen reime und einen auf schlechte Kindheit oder Alkohol mache und die das rausfinden, dann könnte es auch sein, das man mir die Tat plötzlich als Mord und nicht mehr als Totschlag auslegt wird, da die "kriminelle Energie" durch das Widerspiegeln falscher Tatsachen meinerseits bereits in diesem Fall schon einmal erwiesen wurde. Dies würde dann lebenslänglich statt 5 Jahren bedeuten über die dann verhandelt wird. Sorry, aber alleine sich über solch ein Thema zu unterhalten hier im Forum und festzustellen wie ich nach einem Mord oder Totschlag einen Freispruch erhalte ist KRANK! Somit ist das Thema für mich gegessen.

Edit: @ Blumenwasser: möchtest Du über das Leben oder den Tod eines Menschen richten und das Todesurteil sprechen? Es gab schon genug Fälle von Justizirrtum auf der Welt... außerdem gibt es dafür einen anderen Thread "Lebenslänglich oder Todesstrafe"
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#19

@Trick

das ist mir schon klar. Zwickmühle-Situation Lol

Sam

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#20

Zitat:Original von x TRICK 17 x
Sorry, aber alleine sich über solch ein Thema zu unterhalten hier im Forum und festzustellen wie ich nach einem Mord oder Totschlag einen Freispruch erhalte ist KRANK!
Schonmal den Titel des Threads gelesen?
"Fragwürdige Gesetzgebung"?

Weil wir gerade dabei sind, und es mir im Moment einfällt - habt ihr gewusst dass man für Mord mildere Strafen bekommt als fürs Raubkopieren?
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