03.09.2014, 10:58
Der Punkt ist, sie nehmen an Kampfhandlungen Teil ohne sich als Angehörige eines Staates oder einer Armee auszuweisen. Damit fallen sie nicht mehr unter das Zivilrecht, wo man Starftäter primär gefangen nehmen und vor Gericht stellen soll, wie es beispielsweise bei Mördern geschieht. Selbst einen Amokläufer kann man nicht einfach umnieten, soweit möglich sind auch solch gefährliche Individuen zu entwaffnen und lebend in Gewahrsam zu nehmen. Beispiel: Breivik. Bei Partisanen greift diese Regelung nicht, es sind nominell Soldaten auf fremden Hoheitsgebiet, aber da man sie nicht offiziell einem Staat und einer Regierung zuordnen kann, haben sie auch nicht den entsprechenden Schutz hinter sich der durch internationale Beziehungen bedingt ist. Sicher, wenn sich Partisanen ergeben oder anderweitig gefangen genommen fallen sie mit Einschränkungen unter das Völkerrecht und sie werden nach den Gesetzen des jeweiligen Staates verurteilt, aber es gibt keinerlei Obligation die vorschreibt dass man sie lebendig fassen muss, wie sie im Zivilrecht existiert. Die Ukraine müsste dafür zwar vermutlich das Kriegsrecht oder etwaige andere, vergleichbare Notstandsregelungen ausrufen, aber danach haben sie freie Bahn sich der Aufständischen zu entledigen. Und wenn Russland dann auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates eingreift, was sie nichts angeht, machen sie sich eines internationalen Verbrechens schuldig und führen offiziell einen Angriffskrieg.