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Behindert sein

neheieieieieieieieien!
dann wäre es auch nich strafbar wen jemand jemand anders umbringt und du stehst daneben und tust nix, das wäre 1. unterlassene hilfeleistung, 2. beihilfe zum mord und 3. i.was anderes sicher noch...
und beihilfe is verboten! passive sterbehilfe (geräte abschalten, lebensverbessernde aber verkürzende medikamente) sind dagegen erlaubt...
glaub mir ich hatte in reli nen referat...

so und ich wäre mal dafür sowas ihr das in nem rechtswesensforum/sterbehilfe oder wasweissichwienemforum beredet. immerhin ist sterbehilfe (moralisch) eine krankheit und keine behinderung eines menschen...
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les das entsprechende gesetz und laber hier nicht rum, Beihilfe zum Selbstmord ist NICHT strafbar, so stehts im gesetz

sterbehilfe ist hingegen sehr wohl strafbar..

der knackpunkt ist der das bei Sterbehilfe der vorgang von einem dritten ausgelöst wird, bei selbstmord führt der betroffene den vorgang selbst aus..
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Da hat Gabu mal ausnahmsweise vollkommen Recht.
Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar, es kommt nur drauf an wie der
Richter das mit der unterlassenen Hilfestellung auslegt. Ich hab schon von
einem Fall gehört, da wurde einer verknackt, weil er die Spritze
zum Sterbenswilligen gebracht hat und danach nicht mehr wiederkam oder
den Notarzt verständigt hat obwohl er davon wusste.

Was die aktive Sterbehilfe angeht bin ich mir nicht so sicher. Hab da auch
schon unterschiedlichs gehört. Denke aber auch, dass das momentan nicht
legal ist.
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einfaches zeichen dafür das sterbehilfe illegal ist

es gäb sonst keine diskussion darüber
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Wie wäre es denn, wenn ihr einfach mal ein Buch namens "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" in die Hand nehmt und dort nachschaut. anstatt hier rumzuschwafeln???
PS: Es sollte nicht die älteste Ausgabe besagten Buches sein, da es vorkommen soll, dass sich einige Paragraphen im Laufe der Legislaturperioden ändernZwinker
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mein Schönfelder ist zuletzt im 2 quartal 2007 aktualisiert worden, und eurer?... Rolleyes
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Gabu hat Recht. Offenbar ist Beihilfe zur Selbsttötung tatsächlich straffrei.
Nur dummerweise ist es immer eine dünne Linie zwischen dem und aktiver/passiver Sterbehilfe sowie unterlassener Hilfeleistung.
Außerdem muss man immer noch zwischen Selbstmord und Freitod entscheiden.
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Das Thema haben wir auch zuletzt erst im Religionsunterricht durchgenommen, von da her weiß ich das beihilfe zum Selbstmord in Österreich verboten ist, in Deutschland aber nicht. Da beneide ich euch eh drum, nicht das ich selbst gerne Selbstmord begehen würde, aber ich glaube einfach das mein Leben mir gehört, und das es meine Sache ist was ich damit mache, unsere Lehrerin hat da was ganz anderes gesagt, die meinte das das Leben einem nicht zu 100% selbst gehört, und das man noch nicht mal das recht auf Selbstmord alleine hat. Meiner Meinung nach Blödsinn, es ist meine Sache was ich mit meinem Leben mache, und das geht niemanden etwas an.


@ Gabumon

Schönfelder? hast du etwa ein eigenes Gesetzbuch daheim, oder liest du das alles im Internet nach. Falls letzteres zutrifft stell doch mal bitte einen link ins Forum rein.
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@gruntkiller:
nun für diverse personen(für mich auch) hat der mensch nicht selbst über sein leben und tod zu entscheiden, also über sein tun schon aber bestimmte sachen sind eifnach nicht sache des menschen. über diese dinge darf nur gott entscheiden. naja jetz werde ich gleich wieder diskriminiert, also besser themawechsel...

zurück zum thema:
was voll krass is, dass es einrichtungen gibt und dort fahren sie einmal mit nen paar behinderten in den puff Nuts aber ohne sex werden die sonst total aggressiv
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Du kannst glauben woran du willst Risus, aber das ist nunmal keine Gesetzliche Vorlage, wenn du glaubst das du kein Anrecht auf dein Leben hast, ist das vollkommen OK. Aber Leute die nicht an Gott glauben, für die ist das auch OK. Mich regts einfach nur auf das man nach der Österreichischen Justiz nicht das volle Anrecht auf sein Leben hat, man hat das Recht frei zu leben wie man will, also hat man auch das Recht frei zu sterben wie man will, ich bin ja allerdings auch für die klare Trennung von Kirche und Staat.
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