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Lol...
ich hab gerade ne mail von Amazon bekommen...
"wir freuen uns ihnen mit zu teilen, dass sie nun ihr bevorzugtes produkt
Halo 3 legendar edition bestellen können."

ROFL?????
hab ich irgendwann im august da mal angeklickt um zu schauen wie es ausschaut.
und jetzt haben sie es schon im lager.. na meine fresse... sind die aber fix-.-
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Zitat:Original von ATLANTIS1990
Ja, Charakter. Klingt total komisch, aber ich hatte schon des öfteren die Chance auf eine Beziehung. In meinen Charakter verlieben sie sich immer schnell, doch vom Körper her bin ich für niemanden das Wahre.

ich dachte immer man verliebt sich in das gesamtpaket?.. Naja gut bei einigen (vorallem frauen) hab ich da eher das gefühl das die sich in Kontostände verlieben

aber du hast glück, ich verliebe mich bestimmt nicht in deinen Charakter D
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hmmm, ich hab da mal ne frage, bzw. einen fall:

FALL:

Ein guter Kumpel von mir hat zum Geburtstag von seinen Eltern (glaub ich) einen Flachbildschirm Fernseher bekommen. Jetzt hat er gestern Sch**ße gebaut und jetzt haben ihn die Eltern ihm zur Strafe den Fernseher weggenommen.

Das Problem: Er bekommt den Fernseher nicht wieder, seine Eltern behalten jetzt den Fernseher für sich.

Dürfen sie das? Wenn man Jemanden was schenkt, darf man das zurücknehmen und nicht zurückgeben?

Meine Meinung: Die Eltern dürfen zur Bestrafung den Fernseher weggnehmen, aber nur für eine gewisse zeit lang.

€dit: Wenn sowas irgendwo steht (Gesetzbuch), dann wäre es klasse, wenn man mir den paragraphen, abschnitt geben würde.
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ALLES, was die Eltern dem Kind schenken, "gehört" streng genommen auch noch den Eltern, bis zum 18 Lebensjahr, hat man daher keinen Anspruch auf "festen" eigenen Besitz, traurig aber war. Rolleyes
Man untersteht halt immernoch der Aufsicht der Bevormundeten, in dem Fall, die Eltern. Hrmpf D

FTS
Fuck The System
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Hab ein "Problem":

gestern sollte ja auf xbox.com der Weihnachtskalender der 2.Woche aufzumachen gehen. Da stand dann "Nachmittag vom 10.12.07". Bis gestern 17:15 Uhr stand immer noch das selbe da. Nun, heute vormittag dachte ich, daß es nun wenigstens zu öffnen wäre - doch heute fehlt der Weihnachtskalender völlig und ist nirgends zu finden. Wißt ihr, wo man da rein gehen muß, oder ist der sämtlich entfernt worden?

Danke
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Zitat:Original von Alligator
ALLES, was die Eltern dem Kind schenken, "gehört" streng genommen auch noch den Eltern, bis zum 18 Lebensjahr, hat man daher keinen Anspruch auf "festen" eigenen Besitz, traurig aber war. Rolleyes
Man untersteht halt immernoch der Aufsicht der Bevormundeten, in dem Fall, die Eltern. Hrmpf D

Dürfen die Eltern auch den fernseher wegnehmen wenn das Kind selber einen bestimmten geldbetrag dazu bezahlt hat (die hälfte)?
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Solange das Kind noch zuhause wohnt interessiert die Rechtsprechung nicht wirklich. "Wenn es dem Kind nicht passt, kann es ja ausziehen... " wie es so schön heißt.
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Eigtl wäre es auch interessant wie alt dein Kumpel ist^^
Und es gibt sehr wohl gesetzl. Regelungen für Geschenke, Kinder von 0-7 Jahre dürfen keine Rechtsgeschäfte abschließen, schenken ist auch ein Rechtsgeschäft.
Von 7-18 sind Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam und werden entweder mit Einwilligung der Eltern wirksam, oder, wenn es wenig gekostet hat (Taschengeldparagraff), oder, wenn es keine rechtliche Nachteile für den Jugendlichen gibt (Ein Eis geschenkt bekommen, usw.) ist das Geschäft voll gültig!
Von daher wäre das sein Eigentum, wenn er noch nicht 18 ist, da die Eltern ja zugestimmt haben....
Aber sagen wir mal so, er kann den TV ja gerne versuchen einzuklagen, aber das bringt ihm nicht wirklich etwas, da er dann vll ein kleines Prob mit seinen Eltern bekommen könnte xD

Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.
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Er ist 15 Jahre alt. Und hat 1200 € bekommen zur Konfirmation. und der fernseher hat glaub ich ... 2100 € oder so gekostet. Auf jedem Fall hat der fernseher nich mehr als 2300 € gekostet.
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Zitat:Original von DESTROYER 117
Er ist 15 Jahre alt. Und hat 1200 € bekommen zur Konfirmation. und der fernseher hat glaub ich ... 2100 € oder so gekostet. Auf jedem Fall hat der fernseher nich mehr als 2300 € gekostet.

fällt somit sowieso nicht mehr unter taschengeldparagraph

klar können die eltern das ding behalten, allerdings nur bis er 18 ist, dann müssten sie rechtlich ihm die restsumme des wertes (bei dem TV währen das bis dahin ca. 12,39€ oder so) auszahlen

und selbst das müssen sie nicht, weil man Schenkungen rückgängig machen kann, bis zu 10 jahre lang

und diese bestrafung zieht wenigstens mal, die eltern sind absolut im recht ein kind braucht keinen eigenen TV...
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