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Call of Duty: Modern Warfare 2

(19.10.2010, 07:24)Gabumon schrieb:  Geht der Bullshit hier wieder los

Falsch, Falsch, Falsch, Falsch

Da nur Leute über 18 das Spiel so erwerben können (auch völlig legal in Deutschland) Activision macht also nur für diese die das Produkt bereits gekauft haben bzw hat es gemacht, da ist der Händler für das einhalten des Jugendschutzes zuständig. Activision vertreibt das Spiel NICHT sondern muss lediglich Freischalten.

Das ist völlig legal, da der Jugendschutz beim KAUF überprüft werden muss, NICHT bei der benutzung und Freischalten ist KEIN Kauf..

Im übrigen darf der Handel auch Indizierte ware anbieten..

Activision macht sich durchaus Strafbar, durch das NICHT freischalten, dies ist ein eingriff in den Freien Markt und das ist nicht legal, theoretisch kann man hier sogar Activision verklagen dummerweise ist der Streitwert ca. 65€ der ist zu Gering damit sich gerichte damit befassen würden bzw. muss man sehr viel geld investieren. Aber so wird der Ehrliche und Legale(!) Käufer dazu gezwungen zu illegalen Mitteln zu greifen.

Das ist ja das Problem an dem Ganzen Steam, Activision Deutschland will natürlich nicht das ihr bei Activision England einkauft, einfach aus dem grund weil Activision Deutschland dann Geld flöten geht. Da die einzelnen Länderabteilungen in einem Gewissen Wettstreit stehen nehmen die die möglichkeit natürlich gerne wahr

Das ist die aktuelle Rechtssprechung, du hast keine ahnung und eine weitere Diskussion damit für ich mit dir nicht und verweise auf Atlantis seinen Post..

http://forum.xboxaktuell.de/thread-1775-...l#pid48333

bist du nicht von gamstar.de ?
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man ignoriert den doch einfach. ich bereue es grad seinen letzten beotrag gelehsen zu haben. nur mal so am rande. der erwerb von mw2 uncut ist strafbar weil es wie gesagt auf liste B gewandert ist. sprich was auf die liste wandert ist beschlagtnahmt. ergo darf diese version auch nicht mehr hier in de über steam aktiviert werden.

Der Wahre Meister ist der, der Herr über sich selber ist.
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Liste B bedeutet NICHT beschlagnahmt..

Liste B bedeutet das die BPJM einen eventuell Strafbaren inhalt sieht und das der Staatsanwaltschaft Mitteilt. Bis die dann weitere Schritte einleitet ist das Spiel schlicht und ergreifend nur Indiziert, das bedeutet Werbeverbot und keine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren.. also erstmal eine Stink normale Indizierung (durchaus Zurecht)

Und bis jetzt hat keine Staatsanwaltschaft was an MW2 gesehen was gegen §131 verstößt.. Eigentlich müsste die BPJM das langsam auf Liste A zurückstufen aber da sind die immer etwas langsam mit

Und selbst der Erwerb von Beschlagnahmten Spielen ist NICHT strafbar

Die einzigen Medien deren Erwerb Strafbar ist ist Kinderpornographie, und das trifft auf Modern Warfare 2 nun echt nicht zu

Mal sehen wann jemand mit Liste C oder D antanzt Ugly

WObei die Staatsanwaltschaft auch nicht auf Liste B angewiesen ist, die können Grundsätzlich erstmal jedes Spiel beschlagnahmen, selbst ABenteuer auf dem Reiterhof

Bitte erstmal Informieren bevor man irgendwelchen Quark in die Welt setzt, danke.. Also so schwer ist der Deutsche Jugendschutz nun echt nicht..

Würde es ein Verkaufsverbot geben (was es aktuell nicht gibt) könnte man das Verhalten von Activision ja noch verstehen. Aber Indizierte Spieler lassen sich sonst (völlig problemlos) über Steam freischalten weil das eben kein Erwerb mehr ist sondern nurnoch die aktivierung, der Jugendschutz hat vorher schon im Handel stattgefunden, und nicht mehr auf der Steamplattform. Dort bietet ActivisionBlizzard ja rechtlich durchaus korrekt die USK Variante an. Das nicht Freischalten einer legalen Version ist hingegen vermutlich sogar illegal. Immerhin schränkt Activision die Nutzung hier ein ohne das es einen Grund gibt, das ist zumindestens ein Geld zurück grund, aber erklär das mal einem Ausländischen anbieter wie Amazon.co.uk die das Spiel lustigerweise über Amazon.de verschicken
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Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen

Call of Duty – Modern Warfare 2
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
bestätigt: Liste B

mehr sag ich nicht.

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(19.10.2010, 12:05)makethegullasch schrieb:  Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen

Call of Duty – Modern Warfare 2
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
bestätigt: Liste B

mehr sag ich nicht.

Das Fettmarktierte Wort überlesen? Rolleyes

Da Modern Warfare 2 nicht beschlagnahmt ist kann die BPJM lange der meinung sein, es ist nur Indiziert

Wenn man gesetze nicht ordentlich liest kommt da eben bullshit raus, Ohne Worte, echt..
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es ist beschlagnahmt. woher nimmst du denn die info das dem nicht so ist. es gibt ja nicht ohne grund die zwei listen. die machen nicht ohne grund eine liste für beschlagtnahmte medien wenn die eh nur indiziert sind wie die medien die in liste a eingetragen sind. gib mir die quelle und ich lass mich eines besseren belehren. bis dahin halt dich in deiner wortwahl zurück und hörauf andere zu beleidigen.


Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten.

nur zur info

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es ist NICHT beschlagnahmt..

Kapierst du nicht das Liste B bedeutet das die BPJM der MEINUNG ist ..

Es gibt keinen Beschlagnahmebeschluss, keinen Einziehungsbeschluss, das würde nämlich im BPJM Aktuell stehen und da steht es ganz normal als Liste B indiziert. Und NICHTS weiteres.. Es ist einfach Indiziert sonst aktuell garnichts

World at War ist übrigens auch auf Liste B und NICHT beschlagnahmt

Aktuell beschlagnahmt sind
Condemned
Condemned 2
Dead Rising
Left 4 Dead 2 (International)
Manhunt
Manhunt 2
Scarface
Soldier of Fortune: Payback
Wolfenstein (International)

KEIN Call of Duty Teil ist beschlagnahmt

Call of Duty Modern Warfare 2 ist BAnz 16 vom 29.01.2010, bestätigt als Liste B Indizierung.. kannst ja bei der BPJM anrufen..

BPjM Rufnummer
0228 - 96 21 03-0

Mo - Do 08.00 - 17.00 Uhr
Fr 08.00 - 15.00 Uhr

Nochmal, kein beschlagnahme / einziehungsbeschluss bedeutet es gibt keine Beschlagnahme, das ist Faktum. Und für Modern Warfare 2 gibt es weder Beschlagnahme noch Einziehungsbeschluss, das teil kann ganz normal an Volljährige verkauft werden


Thema Beendet
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was war jetzt daran so schwer.

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Das musst du doch wissen, du hast den Müll verzapft das COD 6 Modern Warfare 2 beschlagnahmt ist, nicht ich..

es ist Indiziert, mehr nicht, Ab 18, keine Werbung, keine Öffentliche Zurschaustellung, ausser in abgetrennten Räumen, Verkauf auf Nachfrage an Volljährige ist legal..

Hab sogar noch welche da Ugly

Btw Wolfenstein ist NICHT wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt, sondern wegen Verfassungsfeindlicher Symbolik, genau wie Corel Draw 6 Ugly

Könnte bitte ein Moderator bestätigen das ich recht habe, damit das Thema ENDLICH zum ende kommt, danke..
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kannst du was anderes außer beleidigen. eins hab ich nohc dann bin ich weg zocken. das problem ist, wenn ein medium auf liste b wandert es gleich zu setzen ist mit einem verkaufsverbot. sprich wenn irgendeiner mitbekommt das ein spiel was auf liste b ist in de sich frei aktivieren und spielen lässt. zumal steam ja kein altersnachweis hatt. denn rest kannste dir ja denken. damit ist das thema für mich beendet. und noch nen tipp an dir sei mal etwas weniger agressive.

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