09.05.2013, 21:07
Es ist sogar langsamer als 60 km/h erlaubt. Und dann greift wieder das furchtbare Juristen-Deutsch: Grundsätzlich gilt, dass man durch unangemessen langsames Fahren den übrigen Verkehr nicht behindern darf (§ 3 StVO). (Quelle: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa...-noetigung)
Das ist weder Fisch noch Fleisch.
Das ist weder Fisch noch Fleisch.
one of these mornings, it won't be very long, they will look for me, and I'll be gone...