06.08.2009, 14:26
rein theoretisch könnte man die Bundesrepublik,
wenn man Artikel 5 auch auf Videospiele bezieht,
beim Verfassungsgericht in Karlsruhe anklagen.
man könnte ja diese software union oder wie die heisst
(die mit den ganzen grossen firmen sega nintendo microsoft..)
einschalten^^
die ham ja das geld
wenn man Artikel 5 auch auf Videospiele bezieht,
beim Verfassungsgericht in Karlsruhe anklagen.
man könnte ja diese software union oder wie die heisst
(die mit den ganzen grossen firmen sega nintendo microsoft..)
einschalten^^
die ham ja das geld