09.05.2013, 19:24
Zitat:Dass ein Pkw – im übertragenen Sinn – eine Waffe bzw. ein gefährliches Werkzeug sein kann, davon wird allgemein ausgegangen. Er kann es aber auch im Sinn der Köperverletzungdelikte des StGB sein. Darauf weist jetzt noch einmal der BGH, Beschl. v. 25. 4. 2012 – 4 StR 30/12 – hin. Danach ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen.http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/06...-werkzeug/
(Sehe aber gerade, dass das ein heißes Thema ist )
@Gabu: Dann rechen mal bitte aus, wie viel Zeit die armen Pendler länger benötigen, wenn sie nur noch 150 statt 180 km/h fahren dürfen. Und zur Rush Hour ist die Autobahn auch immer sooo leer, dass man mit 220 km/h auf die Arbeit fetzen kann
Über das Thema Nachhaltigkeit diskutiere ich erst wieder mit dir, wenn du deinen Wohnsitz nach Fukushima verlegt hast.
one of these mornings, it won't be very long, they will look for me, and I'll be gone...