11.02.2012, 00:51
Ich bräuchte weitere Infos wie der momentane Stand der deutschen Rechtssprechung diesbezüglich ist um nachzuprüfen ob und inwiefern das Abkommen am status quo etwas ändern würde, aber nachdem ich das Ding gerade gelesen(!) haben muss ich ehrlich sagen dass mir Artikel 27 Absatz 7 doch äußerst Spanisch vorkommt.
Der Teil ist viel zu schwammig geschrieben, und ja, er ermöglicht durchaus einige (nicht alle) Horrorszenarien wie sie in diversen Videos geschildert werden.
Und selbst wenn ACTA momentan noch keine Gefahr für die freie Meinungsäußerung ist, die Akte gestattet nachträgliche Änderungen an den Inhalten durch das ACTA-Gremium, und hier greift mal wieder das allseits beliebte Slippery-Slope-Argument, dass man niemandem ermöglichen sollte die Menschenrechte stückchenweise zu untergraben. Insbesondere wenn Deutschland ohnehin schon lange die Auflagen von alleine einhält gibt es keinen Grund mehr das Ding zu unterschreiben. Das Resultat wäre ohnehin dasselbe, mit dem Unterschied dass wir uns nicht von den Verbrechern in der EU in Ketten legen lassen.
Zitat:(7) Um elektronische Informationen für die Wahrnehmung der Rechte¹ zu schützen, sieht jede Vertragspartei hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen Personen vor, die wissentlich eine der nachstehenden Handlungen vornehmen, obwohl ihnen bekannt ist oder in Bezug auf zivilrechtliche Rechtsbehelfe den Umständen nach bekannt sein muss, dass diese Handlung die Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts herbeiführen, ermöglichen, erleichtern oder verbergen wird:
a) Entfernung oder Änderung elektronischer Informationen für die Wahrnehmung der Rechte,
b) Verbreitung, Einfuhr zur Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken, Darbietungen oder Tonträgern in Kenntnis des Umstands, dass elektronische Informationen für die Wahrnehmung der Rechte unbefugt entfernt oder
geändert wurden.
¹Für die Zwecke dieses Artikels sind Informationen für die Wahrnehmung der Rechte:
a) Informationen, die das Werk, die Aufführung oder den Tonträger identifizieren; den Urheber des Werks, den ausübenden Künstler oder den Hersteller des Tonträgers; den Inhaber eines Rechts am Werk, an der Darbietung oder am Tonträger;
b) Informationen über die Nutzungsbedingungen eines Werks, einer Darbietung oder eines Tonträgers oder
c) Zahlen oder Codes, welche die in den Absätzen a und b genannten Informationen darstellen, wenn irgendeines dieser Informationselemente an einem Vervielfältigungsstück eines Werks, einer Darbietung oder einem Tonträger angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung eines Werks, einer Darbietung oder eines Tonträgers erscheint.
Der Teil ist viel zu schwammig geschrieben, und ja, er ermöglicht durchaus einige (nicht alle) Horrorszenarien wie sie in diversen Videos geschildert werden.
Und selbst wenn ACTA momentan noch keine Gefahr für die freie Meinungsäußerung ist, die Akte gestattet nachträgliche Änderungen an den Inhalten durch das ACTA-Gremium, und hier greift mal wieder das allseits beliebte Slippery-Slope-Argument, dass man niemandem ermöglichen sollte die Menschenrechte stückchenweise zu untergraben. Insbesondere wenn Deutschland ohnehin schon lange die Auflagen von alleine einhält gibt es keinen Grund mehr das Ding zu unterschreiben. Das Resultat wäre ohnehin dasselbe, mit dem Unterschied dass wir uns nicht von den Verbrechern in der EU in Ketten legen lassen.