05.12.2006, 19:42
Wikipedia sagt zu "Indizierung" folgendes:
Zitat:Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; [...]Also solange Du keine handfesten Beweise hast, dass der Händler indizierte Spiele an Minderjährige verkauft, wäre eine Anzeige sinnlos..






