26.11.2007, 16:11
Da hat Gabu mal ausnahmsweise vollkommen Recht.
Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar, es kommt nur drauf an wie der
Richter das mit der unterlassenen Hilfestellung auslegt. Ich hab schon von
einem Fall gehört, da wurde einer verknackt, weil er die Spritze
zum Sterbenswilligen gebracht hat und danach nicht mehr wiederkam oder
den Notarzt verständigt hat obwohl er davon wusste.
Was die aktive Sterbehilfe angeht bin ich mir nicht so sicher. Hab da auch
schon unterschiedlichs gehört. Denke aber auch, dass das momentan nicht
legal ist.
Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar, es kommt nur drauf an wie der
Richter das mit der unterlassenen Hilfestellung auslegt. Ich hab schon von
einem Fall gehört, da wurde einer verknackt, weil er die Spritze
zum Sterbenswilligen gebracht hat und danach nicht mehr wiederkam oder
den Notarzt verständigt hat obwohl er davon wusste.
Was die aktive Sterbehilfe angeht bin ich mir nicht so sicher. Hab da auch
schon unterschiedlichs gehört. Denke aber auch, dass das momentan nicht
legal ist.