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Intersant ist das durch die gewonnene user daten vorhersagen gemacht werden können, wo z.b die grippe am ausbrechen ist und wie sie sich verbreitet, oder wo die arbeitslosigkeit zunehm wird.

Mit den informationen des Schwarms lasen sich allerlei Geschehnisse vorhersagen.
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@ Paul: kannst du schon, wenn dich keiner erwischt D aber im ernst: beispielsweise kopiergeschützte software darfst du nicht modifizieren (z.b. games cracken) egal ob du das produkt gekauft hast, online benutzt, offline benutzt oder überhaupt benutzt. die paragraphen müsst ich extra raussuchen... und da hab ich wenig lust zu... urheberrecht usw.

bin natürlich kein anwalt^^ aber einen so verallgemeinerter satz kann man nicht stehen lassen, sorry
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Naja, Sicherheitskopien sind offiziell erlaubt, auch wenn die Industrie das nicht gerne sieht. Und mir wär jetzt auch neu dass ich für den Eigengebrauch keine Veränderungen vornehmen kann. Im Endeffekt ist ja jeder Windows Registry Hack nichts anderes, z.B. Startmenü in Windows 8. Aber du hast Recht, die Gesetzeslage ist da sehr problematisch und zumindest diese Pauschalisierung ist so wie sie dastand falsch gewesen.
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(12.03.2014, 18:37)Paul schrieb:  Sicherheitskopien sind offiziell erlaubt

wenn du dazu einen kopierschutz umgehen musst, sind auch die nicht legal. hatte mich da letztens mal durchgelesen... Stoned
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Jein... das Thema kenn ich noch von früher, als Brenner relativ neu waren. Das Problem hierbei ist dass unterschieliche Kopier-Software manche Kopierschütze gar nicht siehen. Nero hat damals bei manchen Discs den Job verweigert wogegen CloneCD einfach weitergemacht hat. Hab ich jetzt also einen Kopierschutz umgangen wenn mich die Software gar nicht drauf hinweist?

Und noch etwas, ich hab schon lange keine Discs mehr kopiert, also bin ich da nicht auf dem laufenden, aber ist es generell nicht immer möglich eine Disc 1:1 als .iso einzulesen und zu brennen, unabhängig von den Daten die drauf sind? Oder wenn ich eine Musik-CD mit Winamp als MP3 einlese und die Lieder dann auf einem neuen Datenträger mit derselben Reihenfolge für's Auto brenne? (Ich hab nämlich keinen Bock dass meine Originale nachher so aussehen wie bei meinen Kumpels.) In solchen Fällen komme ich mit dem Kopierschutz gar nicht in Kontakt, ohne dass ich versuche ihn aktiv zu umgehen.

Wie gesagt, schwammig...
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(12.03.2014, 19:04)Paul schrieb:  Hab ich jetzt also einen Kopierschutz umgangen wenn mich die Software gar nicht drauf hinweist?

selbstverständlich. der kopierschutz wurde umgangen, ob du nun davon wusstest oder nicht. kennst du den satz "unwissenheit schützt vor strafe nicht"? aber dir wird kaum einer ans bein pinkeln nur weil du dir ne cd fürs auto kopierst^^ wäre wohl ein bisschen übertrieben
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Mein Argument war vielmehr: Was gilt als Kopierschutz? Ich habe das immer so verstanden, dass das Programme sind, die eine Vervielfältigung unterbinden. In dem Fall hat das Programm aber versagt, ohne dass man selber Hand anlegen musste. Wenn das dennoch rechtlich ein "Umgehen" ist, heißt das im Rückschluss, dass Kopierschütze auch dann welche sind, wenn sie gar keinen Effekt haben sondern nur auf dem Datenträger sitzen. Ergo würde auch eine simple .txt-Datei reichen in der sinngemäß steht "Dieses Produkt darf nicht vervielfältigt werden", so wie es glaube ich sogar auf so ziemlich jedem Datenträger der Fall ist. Was in entsprechender Konsequenz heißen würde, dass praktisch gar kein Programm kopiert werden darf, und das macht die offizielle Erlaubnis von Sicherheitskopien wieder nichtig. Ergo ist die theoretische Erlaubnis seitens des Gesetzes nur Augenwischerei, weil sie nie zutrifft.

Was für ein Glück dass das Umgehungsverbot für Sofware gar nicht gilt. Rolleyes

Zitat:(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Und auch für sonstige Produkte ist man im Rahmen der Eigengebrauchs nur zivilrechtlich aber nicht strafrechtlich antastbar.
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nur weil clonecd so ziemlich alles gefressen hat, heisst das nicht, dass kein kopierschutz existent war oder nicht funktioniert hätte. wie gesagt hat nero den dienst ja verweigert... ohne ne anleitung posten zu wollen, aber im fall von dvd filmen kann man in den meisten fällen den (angeblichen) kopierschutz sogar ganz einfach per copy & paste umgehen^^
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(12.03.2014, 19:56)Core2TOM schrieb:  nur weil clonecd so ziemlich alles gefressen hat, heisst das nicht, dass kein kopierschutz existent war oder nicht funktioniert hätte.

Aber das ist ja grad der Punkt: CloneCD hat sehr wohl den Betrieb eingestellt wenn es einen Kopierschutz gefunden hat, und das nicht nur weil er ihn nicht knacken konnte. Ich hab damals mehr als einmal die Meldung bekommen: "Der Brennvorgang wird abgebrochen weil das Kopieren von urheberrechtlich geschützen Inhalten nicht gestattet ist". Nur manche Kopierschutze müssen so miserabel programmiert sein, dass sie nur alle Jubeljahre mal funktionieren. Ich hab den Unterschied bemerkt weil ich zufällig ( Rolleyes ) beide Programme hatte, aber nicht jeder Rechner wurde bzw wird mit einem kommerziellen Brennprogramm ausgeliefert und es gibt genug User die einfach vom Start weg zu Freeware greifen. Oder wenn dich das Beispiel mit CloneCD stört, ich hab danach Tests gemacht und exakt dasselbe auch mit z.B. Alcohol(?) beobachtet. Und genau darauf will ich von Anfang an raus: Die Aussage "Umgehen von Kopierschützen" ist bestenfalls schwammig, weil nicht jedes Schutzprogramm funktioniert. Ich hab jedenfalls zu keinem Zeitpunkt irgendwas aktiv ausgehebelt, und sofern mich dafür jemals jemand belangt hätte wäre meine Antwort gewesen: "Welcher Kopierschutz? Wo war der bitte schön?"

EDIT: Okay, ich bin mir grad nicht mehr sicher ob es Alcohol war oder Ashampoo oder was ganz anderes.... Jedenfalls ist dieser Effekt mehr als nur einmal aufgetaucht.
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Die Frage ist durchaus interessant.

Ist es noch Einbruch, wenn man eine Tür öffnet, die nicht abgeschlossen war? Oder nur unberechtigtes Betreten? Oder nicht einmal das, wenn nicht ein Hinweis-Schild an der Tür angebracht war, wonach man nicht Eintreten darf?

Rein juristisch würde ich es persönlich nicht unbedingt drauf ankommen lassen. Dieser technische Krams ist für die meisten Richter schließlich "Neuland". Ugly
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