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YEAH MEIN 1.005 BEITRAG
es warn geile 2 Jahre mit euch !!!
Sorry das musste sein
uns hoffen wir mal Auf mindestens 2 weitere geile Jahre
BLuBB
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Hiermit bist du offiziell gebannt. Bye!
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^^^
Ich bin seit einen Jahr dabei (06.02.2011) und kann mich noch erinnern.^^
puh knapp 2.000 posts?
^^
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Waaas...kommt mir viel länger vor mit euch beiden
Hab mein eigenes Jubiläum verpasst, Jenkins hat nun acht Jahre HU
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Verdammt... bei mir sinds im Januar schon 5 Jahre geworden
Seit dem hat sich schon viel verändert. Ich fühl mich iwie alt
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.
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(12.02.2012, 14:33)Gabumon schrieb: http://www.xboxaktuell.de/news,id6988,ma...ect_3.html
Ob irgendwann mal gelernt wird das nichts und niemand den Rechtsweg ausschließen kann? Auch nicht bei Gewinnspielen?
Z.b. wenn Kaffeefahrtanbieter was was von "Garantiertem Gewinn" faseln kann man den Einklagen. Das trifft hier zwar nicht zu. Klagen kann man Trotzdem. Wenn man zuviel Geld hat
Ich muss das doch noch einmal aufgreifen...
Der Hinweis "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" bedeutet, dass derjenige, der diese Formulierung deklaratorisch verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt, bzw. dass er einen Anspruch nicht anerkennt.
Bei Spielen und Wetten kann der Hintergrund auch § 762 BGB sein. Danach sind Gewinne aus Spielen und Wetten sogenannte Unvollkommene Verbindlichkeiten. Auf Gewinne besteht kein Anspruch. Sie können also auch nicht eingeklagt werden. Mit dem Hinweis macht der Veranstalter auf diese Rechtslage aufmerksam. Preisausschreiben (§ 661 BGB) sind zudem eine Sonderform der Auslobung (§§ 657 ff. BGB). Hier muss man sich um den Preis bewerben. Es erhält der den Preis, der die "beste Leistung" erbringt. Die Zuteilung des Preises unterliegt − außer bei groben Verfahrensfehlern – in solchen Fällen nach § 661 BGB nicht der gerichtlichen Überprüfung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 11:04 von
Marc.)
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(14.02.2012, 23:30)Jenkins schrieb: Hab mein eigenes Jubiläum verpasst, Jenkins hat nun acht Jahre HU
Ich weiß meins schon gar nicht mehr, muss irgendwann 2004 gewesen sein.
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(15.02.2012, 11:03)Marc schrieb: (12.02.2012, 14:33)Gabumon schrieb: http://www.xboxaktuell.de/news,id6988,ma...ect_3.html
Ob irgendwann mal gelernt wird das nichts und niemand den Rechtsweg ausschließen kann? Auch nicht bei Gewinnspielen?
Z.b. wenn Kaffeefahrtanbieter was was von "Garantiertem Gewinn" faseln kann man den Einklagen. Das trifft hier zwar nicht zu. Klagen kann man Trotzdem. Wenn man zuviel Geld hat
Ich muss das doch noch einmal aufgreifen...
Der Hinweis "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" bedeutet, dass derjenige, der diese Formulierung deklaratorisch verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt, bzw. dass er einen Anspruch nicht anerkennt.
Bei Spielen und Wetten kann der Hintergrund auch § 762 BGB sein. Danach sind Gewinne aus Spielen und Wetten sogenannte Unvollkommene Verbindlichkeiten. Auf Gewinne besteht kein Anspruch. Sie können also auch nicht eingeklagt werden. Mit dem Hinweis macht der Veranstalter auf diese Rechtslage aufmerksam. Preisausschreiben (§ 661 BGB) sind zudem eine Sonderform der Auslobung (§§ 657 ff. BGB). Hier muss man sich um den Preis bewerben. Es erhält der den Preis, der die "beste Leistung" erbringt. Die Zuteilung des Preises unterliegt − außer bei groben Verfahrensfehlern – in solchen Fällen nach § 661 BGB nicht der gerichtlichen Überprüfung.
Das ist auch der Einzige Sinn des Satzes, man macht gleich klar das man eine Rechtliche Verantwortung ablehnt. ABER das Bedeutet nicht das der "Preis" nicht einklagbar ist. Die Chance zu Gewinnen ist natürlich ziemlich genau 0. Aber man könnte halt wenn man wollte. Daher ist das dranschreiben dieses Satzes im Grunde völliger blödsinn.
Wie gesagt, diverse Kaffeefahrtanbieter sind damit schon auf die Fresse gefallen, leider sind das jedes mal Einzelfallentscheidungen gewesen...
Ist wie Eltern haften für ihre Kinder, Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 14:30 von
Gabumon.)
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