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Call of Duty: Modern Warfare 2

brauchts jetzt schon die hilfe von paul ?

nochdazu kanst du mir nicht erzählen das du in nicht mal 10 min das ganze jugendschutzgesetzt mit dazughörigen § gelesen hast.

Call of Duty: Modern Warfare 2 - Uncut-Version auf Steam für Deutschland gesperrt
Der Grund für die Sperre ist offensichtlich: Aufgrund der kontroversen Flughafen-Mission »Kein Russisch« hatte die BPjM die Internationale Version von Modern Warfare 2 in Deutschland indiziert. Die deutsche Fassung des Militär-Shooters enthält den Level zwar auch, verbietet es dem Spieler aber auf Zivilisten zu schießen.

Wir haben den Fall unserem Rechtsexperten Stephan Mathé, Partner der Wirtschaftskanzlei Rode + Mathé, vorgelegt. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hält das Vorgehen von Activision für »richtig und wichtig«. Hätte die BPjM nur eine einfache Indizierung gegen Modern Warfare 2 ausgesprochen, so wäre »eine generelle Sperrung nicht in Ordnung - wenn nicht rechtlich, dann immerhin unter Gesichtspunkten der Kundenzufriedenheit«.

Bei Modern Warfare 2 ist der Sachverhalt aber anders, denn der Ego-Shooter steht auf der berüchtigten Liste B - die BPjM sieht also sogar eine Strafbarkeit für gegeben. Kommt es dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren würde der Titel mit großer Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt – und wäre damit auch für Erwachsene tabu. Mathé erklärt: »Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskieren. Wäre ich der Anwalt von Activision, würde ich davon dringend abraten, daher kann ich die Entscheidung gut verstehen.«.
Als Alternative zu überhaupt keiner in Deutschland aktivierbaren Version im Falle einer Beschlagnahmung hält Mathé die Umtausch-Lösung von Activision noch für »einen sehr guten Service.Mehr kann man als Spieler und Kunde aufgrund der deutschen Jugendschutzbestimmungen vom Hersteller nicht erwarten

http://www.gamestar.de/spiele/call-of-du...16787.html
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Das der Typ keine ahnung von der Materie hat steht schon in den Gamestar kommentaren Rolleyes

Zitat:und wäre damit auch für Erwachsene tabu
Ein Erwachsener darf beschlagnahmte Medien zum eigenbedarf Einführen.. Zu Deutsch, der Anwalt hat keine ahnung

Zitat:Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskieren
Activision vertreibt den Artikel NICHT sondern der Händler vertreibt den und der darf den solange Vertreiben bis das Spiel Beschlagnahmt ist. Zu Deutsch, der Anwalt hat keine Ahnung

Zitat:Als Alternative zu überhaupt keiner in Deutschland aktivierbaren Version im Falle einer Beschlagnahmung hält Mathé die Umtausch-Lösung von Activision noch für »einen sehr guten Service«

Dumm, das Spiel ist NICHT beschlagnahmt

Zu Deutsch Der Anwalt hat keine Ahnung..

Es IST aktuell eine Einfache Indizierung, bis ein Gericht was anderes sagt, vorher ist alles wie auf Liste A, ohne weitere konsequenz

Activision macht hier Legal erworbenes Eigentum des Spielers unbrauchbar, das ist ein illegaler Vorgang

Zitat:Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.
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Die Gamestar hat keine Ahnung, hatte sie noch nie, darum hab ich auch seit 8 Jahren aufgehört das Kiddie-Magazin zu lesen.

Es geht hier nicht um den Handel, ob der strafbar ist hat im Moment keine Relevanz, Gabumon hat das Produkt nämlich bereits gekauft und weder Besitz noch Verwendung ist strafbar, auch nicht bei beschlagnahmten Medien. Eine Aktivierung ist in keinster Weise ein Handel, darum ist das Vorenthalten der Verwendung eines erworbenen Produkts seitens des Herstellers illegal.

Im übrigen ist die Aussage Bullshit, dass bereits abgeschlossene Kaufverträge im Nachhinein als ungesetzlich deklariert werden können, so etwas verstößt sogar gegen das Grundgesetz: Nulla poena, nullum crimen sine legit!
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dann schreib an die bpjm,jugendschutz net,usk,gesetzgeber: und die werden dir 100% das gleiche sagen.

es ist so wie ich es gesagt habe und nicht anderst !


und was ich dir auch noch sagen kann es werden solche arten von zensur wie bei MW 2 in zukunft immer öfter zu einer anwendung kommen das ist sicher !
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Das geht sogar noch weiter. Selbst der Import von Beschlagnahmten Medien zum eigenbedarf ist Legal, auch deren Benutzung, selbst die darf kein Dritter Unterbinden

Nein die Bundesprüfstelle bestätigt das was ich sage, das steht sogar in deinen Zitaten, du verstehst sie nur nicht..

Activision dürfte sogar Liste B artikel hier weiterhin verkaufen, tun sie nur nicht, weil Activision die Internationale Version hier sowieso niemals verkauft hat..

Im Falle von der US Wolfenstein Version ist der Vorgang z.b. ein andere, da das Spiel Hakenkreuze hat braucht es nicht mal eine Beschlagnahme, der Verkauf dieser wär so oder so verboten auch ohne Beschlagnahmebeschluss, den gibts natürlich zur Rechtssicherheit oben drauf. Importieren darf man es Trotzdem, genauso Benutzen

Man könnte ja mal jetzt einen Hätte wäre wenn fall konstruiren

Darf ich jetzt zu illegalen Mitteln greifen (Steam anbindung entfernen) um eine illegale nutzungseinschränkung auszuhebeln?

Im grunde wär das quasi ein Einbruch ins eigene Haus Ugly
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geh einfach mal davon aus es ist eine art neue überprüfung vom jugendschutz ich kann es mir einfach nicht anderst erklären.
ich werde wenn ich mal zeit habe bei der bpjm nachfragen aber ich bin mir sicher das die mir auch nichts anderes sagen werden.
ich möchte dich mal Erinnerung was hier oder auch in anderen forem los war wie es geheißen hat die gow 1 & 2 karten können NICHT vom deutschen markplatzt runtergeladen werden.
das sind einfach jugendschutzmaßnahmen! es wird einfach druck (geldstrafe) auf die hersteller aufgebaut da man das interent oder solche dowloads nicht anderst kontroliern kann.
finde dich einfach damit ab es ist leider so ich rede schon jahre davon das sich endlich was änder müste.
es wird sich nichts änder in der sache solange wir uns das weiter gefallen lassen ich kann nur jeden raten das PEGI system zu unterstützen und sich die sache dann über umwege freischalten lassen.

ich wüste nicht was wir dagegen tun können ! jugendschutz ist schon wichtig aber keine bevormundung erwachsener.
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es gibt keine "neue" art..

Microsoft Deutschland hat keine veranlassung die GoW 1 & 2 karten hier anzubieten da die Spiele von Microsoft Deutschland nicht verkauft werden Rolleyes

Zudem könnte Microsoft Deutschland die Karten anbieten, da diese ohne das Spiel eh nicht Laufen und das Spiel nur von Volljährigen gekauft werden kann.

Microsoft Deutschland könnte GoW 1 und GoW 2 hier auch in die Läden stellen (unter der Theke) WILL Microsoft aber nicht..

Und nicht die Hersteller müssten geldstrafe bezahlen sondern der Händler der Kindern das Spiel verkaufen würde Rolleyes Für den Onlinevertrieb müsste man natürlich ein Jugendschutzsystem einbauen, das WILL Microsoft nur nicht weil das arbeit und Aufwand ist die sich wohl nicht rentiert für die Handvoll titel, zudem redet hier dummerweise KEINER von Onlinevertrieb

Du hast keine ahnung, absolut keine.. und PEGI ist dreck..

Ende des Themas
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nein du hast keine ahnung......... null absolute null plan !


was regst du dich dann so auf ? spiel doch die cut und sei glücklich du bist deutschland Smile
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(19.10.2010, 18:28)Gabumon schrieb:  Microsoft Deutschland könnte GoW 1 und GoW 2 hier auch in die Läden stellen (unter der Theke) WILL Microsoft aber nicht..

Gears of War 1 und 2 gibt es übrigens in Ab-18-Videotheken frei zum mieten.
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weiss ich, ist ja auch völlig legal

In der ab 18 Videothek dürfen die sogar offen im Regal stehen
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