19.10.2010, 12:31
Es ist nicht gleichzusetzen mit einem Verkaufsverbot weil Liste B erstmal Folgenlos ist (ausser der normalen Indizierungsfolgen), bis die Staatsanwaltschaften sich drüber hergemacht haben.. Was sie im fall Modern Warfare 2 eben NICHT gemacht haben. Die Chance auf eine Beschlagnahmung ist höher als bei Liste A, das ist das einzige!
Wo kommt eigentlich dieser Schwachsinn her das Liste B ein verkaufsverbot ist...
Ich bekomm schlicht kopfschmerzen von solchen Falschbehauptungen
Und Steam braucht für die Freischaltung KEINEN altersnachweiß mehr, dieser ist bereits im Handel erbracht.. Der schlichte Hintergrund ist Activision Deutschland verdient an einem Import nichts..
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3...nde_Medien
siehe unter "Rechtsfolgen"...
Wo kommt eigentlich dieser Schwachsinn her das Liste B ein verkaufsverbot ist...
Ich bekomm schlicht kopfschmerzen von solchen Falschbehauptungen
Und Steam braucht für die Freischaltung KEINEN altersnachweiß mehr, dieser ist bereits im Handel erbracht.. Der schlichte Hintergrund ist Activision Deutschland verdient an einem Import nichts..
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3...nde_Medien
siehe unter "Rechtsfolgen"...