25.11.2010, 01:30
(24.11.2010, 22:07)Stormi schrieb: Hier ist noch eine Erklärung zur Indizierung:
"Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden."
Das ist schlichtweg Bullshit..
Wenn ich heute wem das Spiel verkaufe und es morgen Beschlagnahmt wird kann ich NICHT rückwirkend bestraft werden für etwas das einen tag vorher noch Legal war
das lässt das Deutsche (und EU recht) nicht zu..
Wer das behauptet hat nun GARKEINE ahnung
Indizierung auf Liste B ist (bis auf die normale indizierungsdinge halt) erstmal absolut folgenlos, was die BPJM vermutet oder in china fällt ein sack reis um ist völlig irrelevant