04.02.2011, 04:31
Ja, aber ein Staatsanwalt könnte wenn er wollte, aber naja soooo weit denken die wohl nicht, das ist ja dann ungefähr so als wenn sich ein 17 jähriger in die erwachsenenvideothek schleicht
Ich mein dem würde dann ja auch eine straftat zu grunde liegen, sich mit einem anderen Ausweis ausgegen ist Urkundenfälschung
Ich mein dem würde dann ja auch eine straftat zu grunde liegen, sich mit einem anderen Ausweis ausgegen ist Urkundenfälschung