19.07.2008, 19:19
Hast du es gut ich habe nur noch 2 wochen Ferien.
Zitat:Unter anderem aufgrund der Konfrontation mit den USA richtete sich die kubanische Regierung in dieser Zeit an der UdSSR aus, was Guevara zunächst befürwortete. Dies führte allerdings zu neuen Abhängigkeiten. So meinte Guevara gegenüber britischen Journalisten kurz nach der Kubakrise von 1962, er hätte die Atomraketen in Richtung USA abgefeuert, wenn die Sowjetunion es zugelassen hätte.
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Da der blöde Baum vom KFZ beschädigt wurde zahlt den Schaden ach die KFZ-Haftpflichtversicherung.... einfach Schadensmeldung an den Versicherer und gut ist.[
eben das tut sie schon im normalfall nicht, besonders nicht wenn eigene schuld vorliegt..
KFZ-Haftpflicht unterliegt der Gefährdungshaftung allein schon durch die bloße Zulassung eines KFZ’s. Kommt für sämtliche Schäden auf, die schuldhaft oder nur durch das Einbringen eines KFZ in den Verkehr entstehen. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz. Kann hier wohl nicht der Fall sein, oder? Und selbst dann würde erstmal die Versicherung zahlen und dann evtl. den Schuldner bis zu Summe X (von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden) in Regreß nehmen.
Gabumon, wenn Du dich nicht auskennst - einfach mal auf einen Post verzichten...
fakt ist nunmal das versicherungen bäume nicht bezahlen, sondern nur schäden an tieren/menschen oder fahrzeugen..
einbringen in den verkehr ist das schlagwort, Bäume sind nun nicht gerade verkehrsteilnehmer..
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Da der blöde Baum vom KFZ beschädigt wurde zahlt den Schaden ach die KFZ-Haftpflichtversicherung.... einfach Schadensmeldung an den Versicherer und gut ist.[
eben das tut sie schon im normalfall nicht, besonders nicht wenn eigene schuld vorliegt..
KFZ-Haftpflicht unterliegt der Gefährdungshaftung allein schon durch die bloße Zulassung eines KFZ’s. Kommt für sämtliche Schäden auf, die schuldhaft oder nur durch das Einbringen eines KFZ in den Verkehr entstehen. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz. Kann hier wohl nicht der Fall sein, oder? Und selbst dann würde erstmal die Versicherung zahlen und dann evtl. den Schuldner bis zu Summe X (von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden) in Regreß nehmen.
Gabumon, wenn Du dich nicht auskennst - einfach mal auf einen Post verzichten...
fakt ist nunmal das versicherungen bäume nicht bezahlen, sondern nur schäden an tieren/menschen oder fahrzeugen..
einbringen in den verkehr ist das schlagwort, Bäume sind nun nicht gerade verkehrsteilnehmer..
Wenn Du einen Pfosten oder eine Leitplanke oder einen Gartenzaun anfährst zahlt das auch die KFZ-Haftpflicht... Laß es doch einfach mal gut sein
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von WilhelmTell
Halt du doch eendlich mal dein Maul
Naja die viele rennen auch mit Ernesto "Che" Guevara T-Shirts rum und wissen garnicht das das ein massenmörder und wohl innerlich auch eher faschist war, jedenfalls wohl in seiner jugendzeit, und genau die leute sagen dann auch noch was gegen mein Fidel Castro T-Shirt Aber das ist das eben wenn man eigentlich garnichts über personen weiss und nem trend hinterherrennt, die wissen wohl nicht mal das Guevara und Castro befreundet waren
Shadow Broker schrieb:Ja gut, das ist dann das negertive.
Zitat:Original von WilhelmTell
Sorry ich meinte den Bugypaddy der schreibt mir nähmlich immer bedrohliche Nachrichten
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