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Fighters Uncaged
#1

Hier ist unser Test:
http://www.xboxaktuell.de/reviews,id460,...caged.html

Ganz so schlecht finde ich es persönlich übrigens nicht. Ja, ist ne recht starke Verzögerung. Darauf kann man sich aber einstellen...
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#2

erst Failt das Spiel, dann auch noch die packung

http://www.4players.de/4players.php/spie...nde_1.html

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#3

Naja, das ist doch lächerlich...
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#4

ja von Ubi Soft, wofür beschäftigen die denn Rudelweise anwälte denen sowas nicht aufällt?
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#5

Ach bitte... Ist doch schon fraglich, inwiefern sowas wie "ultimativer Kampf" überhaupt schützenswert ist. Hierzulande würden sie dir so einen Antrag um die Ohren hauen.

Da will doch nur mal wieder jemand abkassieren.

Fehlt noch, dass MTV Electronic Arts abmahnt, weil auf der Packung von Rock Band das Wort Musik auftaucht.
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#6

Das ist insofern schützbar als das das ein Werbeslogan für eben diese Sportart ist, auf eine Müsliplackung könntest du das draufschreiben

Das geht in Deutschland genauso

MTV gehört die Wortmarke Musik ja nicht, ergo können die keinen abmahnen
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#7

Das ist doch blödsinn. Und deine Aussage zeigt mal nur wieder, dass du weniger fundierte Kenntnisse hast als du gerne vorgibst.

Nach deutschem Recht (und ich glaube auch EU-Recht) könntest du sowas wie "ultimativer Kampf" genauso wenig wie "lecker Pizza" schützen. Sicherlich könntest du ein Namensrecht bekommen für sowas wie "lecker Pizza Bäcker". Da "lecker" und "Pizza" aber regulär genutzte Wörter sind, könnte die Pizzakette "Lecker Pizza Bäcker" nie einen Konkurrenten verklagen, der mit "lecker Pizza" wirbt. Deswegen auch mein Beispiel mit "Music" und "Music Television".

Nichtsdestotrotz traue ich dem US-Rechtssystem natürlich allerhand zu. Da aber im Grunde zu keinem Zeitpunkt in Fighters Uncaged der Eindruck erweckt wird, das Spiel habe irgendetwas mit der UFC zu tun, wäre ich als Ubisoft erst einmal gelassen.
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#8

du kannst dir natürlich sowas wie "Ultimate Fight" für deine Sparte als Wortmarke eintragen lassen, allerdings nur für eben diesen bereich..

"lecker Pizza" ist doch eine völlig andere begrifflichkeit.. da beides normale gebrauchtswörter sind wie Furz.. "Ultimate Fight" in dieser kombination nicht, vorallem da dieser begriff seit xjahren als Werbeslogan für die Konkurenzserie dient und damit eine entsprechende Identifikation vorliegt, die könnten Ubi also auch verklagen wenn sie KEINE Wortmarke dafür eingetragen haben eben weil sie "Ultimate Fight" schon seit xjahren nutzen

Und für Fans von dieser Sportart erweckt das natürlich den eindruck, eine einstweilige verfügung würde man so auch in Deutschland durchbekommen, ich geh auch nicht davon aus das UFC hier ums geld geht, erstmal haben die genug, zweitens ist Fighters Uncaged eh ein Flop.. denen geht es wohl wirklich darum keine Rufschädigung wegen des schlechten Produktes zu bekommen

"Enjoy Coca Cola" ist z.b. auch geschützt, Enjoy und Cola aber nicht, wenn du jetzt aber nen werbespot mit "Enjoy Brechdurchfall Cola" machst wird Coca Cola dich trotzdem verklagen und recht bekommen, schon wegen der ähnlichkeit und damit verwechslungsgefahr. In Deutschland kann man sich sogar Farben Schützen lassen, die Telekom hat ihr Magenta geschützt und AOL ihr Cyan.. Versuch mal eine der beiden Farben für dein Telekomunikationsunternehmen zu nutzen..
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#9

"Enjoy Coca Cola" ist ein völlig unpassendes Beispiel, da die Wortmarke eben "Coca Cola" heißt. Zudem wirbt Ubisoft nicht mit "ultimate fighting" sondern schreibt auf der Rückseite der Packung lediglich, dass man im Spiel zur "ultimate fighting weapon" wird. Da könnte man Pepsi ja gleich verbieten, in einem Fließtext die Worte "enjoy" und "Pepsi" zu nutzen.

Aber mir ist das im Grunde zu gleichgültig, um mir damit jetzt Seitenlange Diskussionen zuzumuten...
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#10

Ich finde das Spiel klasse das war mein erstes Spiel fur Kinect neben Kinect Adventure
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