26.11.2007, 14:55
neheieieieieieieieien!
dann wäre es auch nich strafbar wen jemand jemand anders umbringt und du stehst daneben und tust nix, das wäre 1. unterlassene hilfeleistung, 2. beihilfe zum mord und 3. i.was anderes sicher noch...
und beihilfe is verboten! passive sterbehilfe (geräte abschalten, lebensverbessernde aber verkürzende medikamente) sind dagegen erlaubt...
glaub mir ich hatte in reli nen referat...
so und ich wäre mal dafür sowas ihr das in nem rechtswesensforum/sterbehilfe oder wasweissichwienemforum beredet. immerhin ist sterbehilfe (moralisch) eine krankheit und keine behinderung eines menschen...
dann wäre es auch nich strafbar wen jemand jemand anders umbringt und du stehst daneben und tust nix, das wäre 1. unterlassene hilfeleistung, 2. beihilfe zum mord und 3. i.was anderes sicher noch...
und beihilfe is verboten! passive sterbehilfe (geräte abschalten, lebensverbessernde aber verkürzende medikamente) sind dagegen erlaubt...
glaub mir ich hatte in reli nen referat...
so und ich wäre mal dafür sowas ihr das in nem rechtswesensforum/sterbehilfe oder wasweissichwienemforum beredet. immerhin ist sterbehilfe (moralisch) eine krankheit und keine behinderung eines menschen...